Beschwerde von Pro Natura gutgeiheissen

Das Bundesgericht BGer hat eine Beschwerde der Naturschutzorganisation Pro Natura gegen die Jagd auf Hirsche und Rehe im Walliser Jagdbanngebiet Aletschwald gutgeheissen. Das Gebiet war 2018 vom Walliser Staatsrat für die Rotwildjagd geöffnet worden. Nachdem das Walliser Kantonsgericht eine Beschwerde dagegen von Pro Natura abgewiesen hatte, zogen die Naturschützer vor BGer und erhielten nun Recht. Das Gericht argumentierte, dass die Jagd im Jagdbanngebiet Aletschwald grundsätzlich verboten sei. Wenn zu hohe Bestände einer Tierart die Flora und Fauna des Gebiets beeinträchtigten, könnten gezielte Abschüsse als klar definierte Massnahme gestattet werden.

Quelle:swisstxt
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