Beschwerde gegen Universität Luzern stattgegeben

Im Jahr 2012 wollte ein deutscher Student an die Universität Luzern um dort Rechtswissenschaften zu studieren. Dies ist jedoch nie geschehen, da die Universität Luzern die Vorbildung des Studenten als nicht ausreichend für eine Aufnahme des Studiums in Luzern beurteilte.

Daraufhin ging der Student vor das Deutsche Bundesgericht, welches ihm jetzt Recht gab. Nun muss nicht nur das Luzerner Kantonsgericht den Fall erneut prüfen, auch die Universitäten müssen ihre Zulassungsbedingungen überprüfen.

Auf Anfrage der «Neuen Luzerner Zeitung» zeigt sich Paul Richli, der Rektor der Universität Luzern, wenig beeindruckt. Das Urteil wirble zwar im ganzen Land Staub auf aber es werde überinterpretiert, so Richli.

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