Das Urteil des Sohnes im Fall Malters ist nun rechtskräftig. Der Hanfdealer kassiert eine bedingte Freiheitsstrafe.
Am Montag hätte im Zürcher Obergericht der Berufungsprozess im Fall Malters beginnen sollen. Doch wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, hat der beschuldigte Hanfhändler seinen Einspruch gegen das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichtes Dietikon zurückgezogen (zentralplus berichtete).
Somit wird der Urteilsspruch rechtskräftig. Das Bezirksgericht Dietikon hatte den Mann im September 2018 wegen Drogengeschäfte, Sachbeschädigung und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt.
Nicht die einzige Hanfplantage
2012 hat der Mann seine erste Hanfplantage im Aargau in Betrieb genommen. Später folgten Anlagen in Zürich und in Malters. Innert 44 Monaten machte er einen Umsatz von gegen 800’000 Franken.
Bei einem missglückten Polizeieinsatz im März 2016 beging die 65-jährige Mutter des Hanfdealers Suizid. Die Frau hatte sich davor während 17 Stunden in ihrer Wohnung in Malters verschanzt.
Der Fall zog mehrere Verhandlungen nach sich. Im Juli dieses Jahres wurde die Luzerner Polizeispitze vom Vorwurf freigesprochen, den Selbstmord der Frau mitverursacht zu haben (zentralplus berichtete).
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