Berufungsfrist wird verlängert
Der Streitfall Salle Modulable dauert an. Sechs Wochen Zeit gab der Richter beiden Parteien, um gegen das gesprochene Urteil in Berufung zu gehen. Das war im Mai 2014. Jetzt wurde die Berufungsfrist bis zum 1. September 2014 verlängert.
Weiterhin offen bleibt, ob gegen das Urteil überhaupt Berufung einlegt wird. Im vergangenen Mai hatte der Butterfield Trust in einer ersten Stellungnahme lediglich davon gesprochen, dass eine «Anfechtung des Urteils wahrscheinlich» sei (zentral+ berichtete).
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