16-Jähriger muss Kanti verlassen

Schlechte Noten: Zuger Eltern gehen bis vors Bundesgericht

Weil ihr Sohn von der Kantonsschule Zug geflogen war, zogen Zuger Eltern bis vors Bundesgericht. (Bild: Archivbild: mik)

Ein Zuger Schüler flog wegen schlechter Noten von der Kanti. Dagegen wehrten sich die Eltern bis vors Bundesgericht – vergebens. Der 16-Jährige muss die Schule nun definitiv verlassen.

Es war kein einfacher Start für den Zuger Schüler. Im Sommer 2020 kam er an die Kantonsschule Zug. Wie das Bundesgericht in einem Urteil schreibt, waren seine Noten schon nach einem Semester so schlecht, dass er nur provisorisch promoviert wurde, also weitermachen durfte.

Seine Noten verbesserten sich jedoch nicht. Daraufhin entschloss die Promotionskonferenz der Schule, dass der 16-Jährige nicht versetzt würde und die Kanti verlassen muss. Nach dem zweiten Zeugnis erhielt er diesen Entscheid.

Eltern wehrten sich durch alle Instanzen

Dagegen wehrten sich der Schüler und seine Eltern. Ein Rekurs beim Rektor blieb erfolglos. Und auch sämtliche folgenden Instanzen wiesen die Beschwerde ab. Inzwischen hat auch das Bundesgericht entschieden: Es liess die Eltern ebenfalls abblitzen.

Deren Argumentation vermochte nicht zu überzeugen. Sie waren der Meinung, dass die Schule ihre Aktenführungspflicht verletzt hatte. Dies, da sie keine Kopien der Prüfungen aufbewahrt habe. Damit sei der Entscheid über die Leistungen des 16-Jährigen nicht nachvollziehbar.

Das Bundesgericht war anderer Meinung. Schliesslich seien die Originale an die Schüler ausgehändigt worden. Damit könne man die Noten jederzeit nachvollziehen.

Streit bis vor Bundesgericht ist Premiere für Zug

Während des vierjährigen Rechtsstreits konnte der 16-Jährige an der Schule bleiben. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts ist damit nun Schluss. Er muss sie definitiv verlassen. Die Eltern müssen zudem 2000 Franken für die Gerichtskosten zahlen.

Wie es von der Zuger Bildungsdirektion auf Anfrage des «Tagesanzeigers» heisst, begrüsst sie den Entscheid. In den letzten zehn Jahren seien eine Handvoll Eltern wegen der schlechten Noten ihrer Sprösslinge vor Gericht gezogen. Dass ein Streit um Schulnoten bis vor Bundesgericht gelange, sei allerdings eine Premiere in Zug.

Verwendete Quellen
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