Plan der Regierung wirft bei Schulleitern Fragen auf
Für Peter Briglet, Präsident des Luzerner Schulleiterverbands, kommt die Forderung nicht überraschend. (Bild: Archivbild / zvg)
Lehrer sollen in Zukunft vor der Anstellung standardmässig ihren Strafregisterauszug vorlegen. Die Lehrerinnen- und Schulleiterverbände verstehen den Wunsch nach mehr Sicherheit – doch sehen sich teils noch mit offenen Fragen konfrontiert.
Der Luzerner Regierungsrat will Kinder und Jugendliche schützen. Alle Lehrpersonen sollen deshalb in Zukunft bei einer Neuanstellung einen Privat- sowie einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister vorlegen. Bisher war dies nur dann notwendig, wenn häufige Stellenwechsel oder unerklärliche Lücken im Lebenslauf des Bewerbers Fragen aufgeworfen haben (zentralplus berichtete).
Die Forderung nach der neuen Vorschrift kommt ursprünglich von der SVP-Kantonsrätin Barbara Lang. «Um unsere Kinder zu schützen, darf nichts unterlassen werden», so die Politikerin in der Motion. In einer Stellungnahme hat die Regierung diese Woche bekanntgegeben, dass sie ihre Meinung teilt. Doch was sagen Lehrerinnen und Schulleiter zum Vorhaben?
Regelung sei kein Misstrauensvotum
Stellt die Regierung mit der Forderungen nach den Strafregisterauszügen alle Lehrpersonen unter Generalverdacht? Der Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband findet: nein. «Keinesfalls» empfinde der Verband der Schritt der Regierung als Misstrauensvotum gegenüber Lehrpersonen.
Der Verband befürwortet, dass die Sicherheitsmechanismen zum Schutz der Lernenden ausgebaut wird, schreibt Loris Knüsel im Namen des Vorstands auf Anfrage. Das Einfordern eines Sonderprivatauszugs bei der Anstellung von Lehrpersonen sei in vielen Kantonen bereits gängige Praxis – so beispielsweise in Zug und Zürich.
In den Zeiten des Lehrpersonenmangels arbeiten zunehmend Personen ohne pädagogische Ausbildung an Schulen. Gerade auch deshalb habe der Verband Verständnis für die Forderung nach einer Anpassung des Anstellungsverfahrens.
Auszug wird heute bereits häufig verlangt
Diesen Wunsch nach Sicherheit versteht auch Peter Bigler, Präsident des kantonalen Schulleiterinnen- und Schulleiterverbands. Die Forderung nach dem Strafregisterauszug kommt für ihn nicht überraschend, wie er gegenüber zentralplus sagt.
Bereits jetzt werde häufig ein Sonderprivatauszug bei der Anstellung von neuen Lehrpersonen verlangt. Dies vor allem dann, wenn die Bewerberinnen aus einer anderen Berufsgattung kommen oder zuvor in einem anderen Kanton gearbeitet haben. Der Auszug gibt Auskunft darüber, ob gegen die Person ein Verbot zur Arbeit mit Kindern verhängt wurde.
«Wir sind uns als Schulleiter sehr bewusst, dass die Arbeit mit Kindern viel Verantwortung verlangt», so der Verbandspräsident. Es sei ihnen daher ein grosses Anliegen, die Bewerber zu prüfen.
Lehrerin mit früherer Betreibung nicht anstellen?
Für Peter Briglet gibt es aber noch offene Fragen – gerade bezüglich des Privatauszugs. Dieser gibt Auskunft über Urteile wegen allgemeiner Vergehen und Verfahren. «Soll oder darf ich nun eine Lehrperson nicht anstellen, wenn gegen sie früher beispielsweise ein Betreibungsverfahren geführt wurde?», fragt sich der Schulleiter.
Aus der bisherigen Stellungnahme der Regierung gehe nicht hervor, welche Auswirkung allfällige Einträge haben sollen. Das müsse noch diskutiert werden, so Briglet.
Ebenfalls nicht klar sind die Fristen. Der Regierungsrat will auch für kurze Stellvertretungen Auszüge verlangen. Wie aktuell diese sein müssen, bleibt bisher ungewiss.
Prüfung sei nur vor der Anstellung notwendig
Die Forderungen der Motionärin Barbara Lang gingen jedoch noch weiter. Sie forderte zusätzlich, dass die angestellten Lehrpersonen regelmässig flächendeckend geprüft werden – also die Strafregisterauszüge einreichen müssen.
Bei diesem Punkt geht die Regierung allerdings nicht mit. Während der Anstellungsdauer sei es kaum möglich, dass die Schulen nicht von einem Strafverfahren gegen einen Lehrer erfahren würden, so der Regierungsrat. Denn: Die Staatsanwaltschaft sei verpflichtet, das Bildungs- und Kulturdepartement zu informieren, wenn eine Lehrperson ein Strafverfahren am Laufen hat, welches ihren aktuellen beruflichen Auftrag beeinträchtigen könnte. Es ergebe also keinen Sinn, den Sonderprivatauszug von bereits angestellten Personen zu verlangen.
Die neue Regelung ist noch nicht in trockenen Tüchern. Das Parlament muss noch darüber befinden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Motion als Postulat teilweise erheblich zu erklären.
Mirjam Reinhard ist im Raum Luzern aufgewachsen und verwurzelt. Sie studierte Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften und analysierte Medienberichte im Rahmen ihrer Bachelorarbeit.