Luzerner Regierung will es so

Lehrer müssen neu Strafregisterauszug liefern

Dem Regierungsrat sei der Schutz von Kindern und Jugendlichen ein grosses Anliegen. So begründet er die neuen Regelungen für Lehrpersonen. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Die Luzerner SVP-Kantonsrätin Barbara Lang will, dass Lehrer vor der Anstellung einen Sonderprivatauszug einreichen müssen. Die Regierung stimmt ihr zu.

Aufgrund des Lehrermangels steigen vermehrt Personen aus verschiedensten Gebieten in Lehr- und Betreuungsberufe ein. Die Luzerner SVP-Kantonsrätin Barbara Lang fordert mit einer Motion eine stärkere Kontrolle des Personals. «Um unsere Kinder zu schützen, darf nichts unterlassen werden», so die Politikerin.

Konkret will sie, dass Lehr- und Betreuungspersonen im Kanton Luzern vor der Anstellung einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einreichen müssen. Dieser gibt Auskunft über allfällige Berufs-, Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbote. Solche Verbote werden erteilt, um Minderjährige oder andere besonders schutzbedürftige Personen zu schützen.

Darüber hinaus fordert Lang, dass auch bereits angestellte Personen den Sonderprivatauszug nachliefern müssen. Auch soll der Arbeitgeber die Lehrerschaft diesbezüglich regelmässig und flächendeckend überprüfen.

Betreuungspersonen müssen bereits heute Auszug vorlegen

Der Luzerner Regierungsrat befürwortet die Forderungen teilweise. Er weist darauf hin, dass Bewerberinnen für Betreuungsberufe – beispielsweise Sozialpädagogen und Klassenassistentinnen – bereits heute vor der Anstellung einen Sonderprivatauszug einreichen müssen. Falls darin Einträge vorhanden sind, ist eine Anstellung untersagt.

Für Lehrer hingegen gelten andere Regeln. Die Arbeitgeber müssen vor der Anstellung Referenzen zum Arbeitnehmer einholen. Darüber hinaus sollen sie den Lebenslauf studieren. Erst bei Anstellungslücken, häufigen Stellenwechseln oder anderen Auffälligkeiten muss ein Sonderprivatauszug verlangt werden. Alternativ kann auch die Erziehungsdirektorenkonferenz konsultiert werden. Diese führt eine Liste mit Personen, für die ein Unterrichtsverbot angeordnet wurde.

Nur bei Neuanstellung

Da dem Regierungsrat der Schutz von Kindern und Jugendlichen jedoch sehr wichtig ist, will er die Regelungen anpassen. Er findet, dass vor jeder Neuanstellung sowohl ein Privatauszug als auch ein Sonderprivatauszug eingefordert werden müssen.

Die Regierung geht aber nicht ganz so weit, wie es sich Motionärin Barbara Lang wünscht. Während der Anstellungsdauer sei es kaum möglich, dass die Schule nicht von einem Strafverfahren gegen einen Lehrer erfahren würden. Denn: Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, das Bildungs- und Kulturdepartement zu informieren, wenn eine Lehrperson ein Strafverfahren am Laufen hat, welches ihren aktuellen beruflichen Auftrag beeinträchtigen könnte. Es ergebe also keinen Sinn, den Sonderprivatauszug von bereits angestellten Personen zu verlangen.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Motion als Postulat teilweise erheblich zu erklären.

Verwendete Quellen
  • Motion von Barbara Lang und Stellungnahme des Regierungsrats
  • Website des Bundes zu Strafregisterauszug
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