Zu viele Kantischülerinnen

Kanton Zug will Aufnahmeprüfung fürs Gymnasium einführen

Im Zuge der Motion von Kurt Balmer (links) und Roger Wiederkehr plant der Kanton Zug eine Aufnahmeprüfung fürs Gymnasium einzuführen. (Bild: mik/zvg)

Jeder vierte Zuger Primarschüler besucht anschliessend das Langzeitgymnasium. Zu viel, findet der Zuger Kantonsrat. Um die Quote in den Griff zu bekommen, liebäugelt die Zuger Regierung mit der Einführung einer Aufnahmeprüfung.

Es ist die erste Weiche, die junge Zugerinnen für ihre Zukunft stellen müssen: Gymnasium oder doch lieber die Berufslehre? Immer mehr Zuger Schüler und ihre Eltern entscheiden sich für die Kantonsschule. Inzwischen liegt die Zahl schon bei rund einem Viertel. Das ist der höchste Wert in der Deutschschweiz.

Die kontinuierlich steigende Zahl der Kantischülerinnen hat auch die Politik auf den Plan gerufen, so zum Beispiel den Luzerner Kantonsrat Gaudenz Zemp (zentralplus berichtete). Doch nicht nur in Luzern, auch in Zug sorgt die Gymnasialquote für politischen Gesprächsstoff.

Vor rund zwei Jahren hat der Zuger Kantonsrat eine Motion der Mitte-Kantonsräte Kurt Balmer und Roger Wiederkehr zur besseren Steuerung der Zuger Gymnasialquote überwiesen. Darin fordern die Motionäre, dass die Regierung die steigenden Zahlen der Übertritte ans Gymnasium reguliert. Inzwischen hat die Zuger Regierung einen Bericht und Antrag ausgearbeitet, der aufzeigt, wie das gelingen soll.

Drei von fünf Eltern bestehen trotz ungenügender Noten aufs Gymi

Darin wird klar ersichtlich: Der Kanton beobachtet die stetig wachsende Gymnasialquote mit Sorge. «Die starke Zunahme der Zuweisungen ans Langzeitgymnasium gefährdet die Bildungsvielfalt und schmälert Bildungschancen», heisst es im Dokument. Und weiter: «Wenn im Kanton Zug nach der Primarschule nicht nur die besonders leistungsfähigen Kinder, sondern auch die leistungsfähigen Kinder ans Langzeitgymnasium wechseln, geraten die Bildungswege aus den Fugen.»

So schlagen in der Folge weniger Kinder den Berufsbildungsweg ein, wodurch sich der Fachkräftemangel verschärft. Und an den Gymnasien würde es zu einem Qualitätsabbau kommen.

Die stetig wachsende Zahl der Kantischülerinnen habe nicht etwa damit zu tun, dass seit einigen Jahren immer mehr geistige Überflieger die Schule besuchen. Für die Zuger Regierung sei dies dem derzeitigen Übertrittverfahren geschuldet. Ausschlaggebend für den Übertritt ins Gymnasium sind einerseits die Vornoten, die etwa bei einem Schnitt von 5,2 liegen sollten. Andererseits die Beurteilung der Lehrperson. Und auch die Eltern haben ein Wörtchen mitzureden.

Beim letzten Punkt liege der Hund begraben, wie Maria Cattaneo und Stefan Wolter von der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung in einem Gastkommentar in der «NZZ» schreiben. Drei von fünf Eltern von Primarschülern würden ihre Kinder ans Gymnasium schicken. Egal, ob ihre schulischen Leistungen den Anforderungen gerecht werden. Für die Zuger Regierung ist deshalb klar, dass hier Handlungsbedarf besteht. Sie setzt den Hebel am Übertrittverfahren an und schlägt dem Kantonsrat vor, Aufnahmeprüfungen einzuführen.

Aufnahmeprüfung fürs Gymnasium sinnvollste Lösung

Von all den möglichen Steuerungsinstrumenten hält der Regierungsrat Aufnahmeprüfungen für die geeignetste. Dieser Meinung schliesst sich auch die Zuger Übertrittskommission I an, die für die Begleitung und Überwachung des Übertritts von Primarschule zur Sekundarstufe zuständig ist. Die Prüfung sei «tatsächlich die einzig wirksame Steuerungsmassnahme».

Daher überrascht es, dass die Kommission Aufnahmeprüfungen dennoch ablehnt. Damit würde der Unterricht zu sehr auf Prüfungen ausgelegt. Und es würden auch Nachteile für den Bildungsstandort Zug drohen, wenn Eltern, die ihre Kinder ans Langzeitgymnasium schicken wollen, in andere Kantone abwandern. Die Zuger Regierung teilt diese Bedenken jedoch nicht.

«Mittelmässige Akademiker bringen uns nichts, gute Fachkräfte bringen uns weiter.»

Roger Wiederkehr, Zuger Mitte-Kantonsrat

Als weitere Massnahme überprüft die Bildungsdirektion derzeit die Anpassungen der Selektionshürden. Denn während der Kanton Zug die Semesterpromotion kennt, gibt es im Kanton Luzern die Jahrespromotion. In beiden Kantonen ist können Kantischüler das erste Schuljahr nicht wiederholen. Doch im Kanton Zug ist es momentan möglich, dass Schülerinnen das dritte Semester – also nach knapp eineinhalb Jahren Schulzeit – repetieren können.

Zu früh, findet die Schulkommission. Eine Repetition schon nach dem dritten Semester soll deshalb künftig nicht mehr möglich sein.

Andere Steuerungsinstrumente wie starre Quoten oder die Heraufsetzung des benötigten Notenschnitts empfindet der Zuger Regierungsrat als weniger geeignet. Auch zusätzliche Massnahmen zur Stärkung der Berufsbildung plant die Regierung nicht.

Motion gegen den Fachkräftemangel

Gemäss Motionär Roger Wiederkehr geht es in der Motion hauptsächlich darum, den dualen Bildungsweg zu stärken. «Die Anforderungen in den Lehrberufen sind nach meiner Erfahrung gestiegen, und dies braucht auch leistungsstarke Auszubildende», so der Mitte-Kantonsrat. Zudem herrscht in vielen Branchen ein Fachkräftemangel. «Ich meine, mittelmässige Akademiker bringen uns nichts, gute Fachkräfte bringen uns weiter.»

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Mit dem Bericht der Regierung ist Wiederkehr teilweise zufrieden: «Mir persönlich wäre eine Quote lieber gewesen.» Diese könnte beispielsweise auch mit einem Toleranzbereich eingeführt werden, um leistungsstarken oder leistungsschwachen Jahrgängen gerecht zu werden. Er räumt jedoch ein: «Der Weg des Regierungsrates scheint den einzigen politisch machbaren Weg aufzuzeigen.»

Bessere Informationen zur Berufslehre

Trotzdem soll der Kanton Zug auch Massnahmen zur Stärkung der Berufsbildung ergreifen. «Was sicher noch zu wenig bekannt ist und mehr aufgezeigt werden muss, ist, dass auch über eine Lehre Karriere gemacht werden kann.»

Dieser Meinung schliesst sich auch die SVP-Kantonsrätin Brigitte Wenzin Widmer an, die wie Wiederkehr Mitglied der Bildungskommission ist: «Eine starke Wirtschaft braucht nicht nur Akademiker, sondern auch auf dem dualen Bildungsweg gut ausgebildete Berufsfachkräfte.» Zusätzlich zu den erschwerten Aufnahmebedingungen sollen Eltern auch über die Vorzüge und Weiterbildungsmöglichkeiten des dualen Bildungswegs informiert werden. «Besonders die ausländische Bevölkerung in der Schweiz hat Nachholbedarf im Verstehen unseres wertvollen Berufsbildungssystems.»

Ob und wie es mit dem Zugang zu Zuger Kantonsschulen weitergeht, entscheidet der Kantonsrat voraussichtlich an seiner Session am 2. Juni.

Verwendete Quellen
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