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Wer künftig in Zug aus der Primarschule ans Langzeitgymi will, muss voraussichtlich einen Test machen. Das beschliesst der Bildungsrat – trotz heftigem Gegenwind.
In Mathe und Deutsch muss sich künftig beweisen, wer in Zug aus der Primarschule ans Langzeitgymnasium will. Das beschliesst der Zuger Bildungsrat, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt. Im Frühling schickte er die Pläne, einen Test einzuführen, in die Vernehmlassung (zentralplus berichtete). Nun hat er die Absicht bestätigt.
Hintergrund ist ein Vorstoss zweier Kantonsräte, welche einen Mechanismus forderten, um die Übertritte zu steuern. Damals kam die Idee einer Übertrittsprüfung auf (zentralplus berichtete). Das Problem: Immer mehr Teenager steuern in Zug die Kantonsschule an, statt einer Lehre.
Neun Gemeinden und mehrere Parteien kritisch
Dem will der Bildungsrat mit dem überarbeiteten Übertrittsverfahren entgegenwirken. Dies allerdings nicht ohne Gegenwind. Bereits im Vorfeld der Pläne regte sich Widerstand und nach der Ankündigung reichte ein Komitee gar eine Initiative gegen das Vorhaben ein (zentralplus berichtete).
In der Vernehmlassung gingen 39 Rückmeldungen ein, wie es im Bildungsratsbeschluss heisst. Kritik gab es dabei von neun der elf Zuger Gemeinden sowie der FDP und der Parteien links der Mitte. Die Frage, die über allem schwebte: «Braucht es wirklich eine Prüfung?»
Die Hauptpunkte der Vorwürfe: Der Zuger Bildungsrat blende aus, dass das bisherige System gut funktioniere, die Chancen seien mit dem Test nicht für alle gleich und es werde eine Nachhilfeindustrie gefördert. Einzelne Votanten in der Vernehmlassung forderten gar, dass das Langzeitgymi gleich ganz abgeschafft wird und der Übertritt in die Kantonsschule nur aus der Sek möglich sein soll.
Bildungsrat wehrt sich gegen Vorwürfe
Die Bedenken wischt der Bildungsrat jedoch beiseite. Die Antwort auf die Kritik liest sich fast etwas gekränkt. Wie er in seinem Beschluss schreibt, bedauere er es, dass die «Eigenständigkeit des neuen ‹Zuger Wegs› nicht erkannt wird». Der Ansatz sei nämlich nicht so eindimensional, wie es in der Kritik dargestellt werde.
Der Bildungsrat spricht dabei an, dass sich ein Grossteil der ablehnenden Vernehmlassungsantworten auf den neuen Test beschränke. Dieser ist aber nur ein Teil des überarbeiteten Übertrittverfahrens. Vornoten und Empfehlungen von Lehrpersonen spielten aber nach wie vor eine Rolle. Ausserdem sei der Übergang von der Sekundarschule immer noch prüfungsfrei möglich. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Aufnahmeprüfung also komplett «verhaue», könne sie oder er immer noch diesen Weg einschlagen.
Langzeitgymi gleich ganz abschaffen?
Was den Erfolg des bisherigen Systems betrifft, zeichnet der Bildungsrat ein differenziertes Bild. Das Argument in der Kritik: Es würden kaum Schülerinnen und Schüler vom Langzeitgymi abgehen und an den Unis hätten sie im Schnitt etwas höhere Noten.
Der Rat schreibt nun, dass das stimmen möge, aber: «Die Zahlen stammen von einer Schülergeneration von vor dem Anstieg der Eintritte in Langzeitgymnasium, wie wir sie in Zug heute sehen.» Künftig sei mit mehr Abgängen am Gymi und schlechteren Noten an den Unis zu rechnen.
Von «Chancenungleichheit» will der Bildungsrat nichts wissen. Die zusätzliche Prüfung sorge vielmehr dafür, dass ein zusätzlicher Blickwinkel auf die Tauglichkeit fürs Gymnasium des Teenagers vorliege. Wie das zu ungleichen Chancen führen soll, kann der Rat nicht nachvollziehen.
Und der Vorwurf der geförderten Nachhilfeindustrie? Die gebe es ohnehin schon in Zug, schreibt der Bildungsrat.
Auf gänzlich taube Ohren stösst der Vorschlag, das Langzeitgymi gleich in die Tonne zu treten. Die Abschaffung des Langzeitgymnasiums sei zweifelsohne der «Elefant im Raum» dieser Vorlage, heisst es im Beschluss. Zu Ende gedacht bedeute der Ansatz den konsequenten Verzicht auf eine leistungsgegliederte Sekundarstufe 1.
Erste Prüfungen 2028 möglich
Zusammenfassend erachte er seinen Vorschlag als «mehrperspektivisch, ausgewogen und praktikabel», schreibt der Bildungsrat. Und es sei unbestritten, dass Handlungsbedarf bestehe. Er setzt sich daher trotz Kritik durch.
Das Reglement geht nun zunächst an den Zuger Regierungsrat zur Beratung und würde, wenn nichts dazwischenkommt, frühestens per Schuljahr 2027/2028 in Kraft treten. Die ersten Prüfungen würden somit 2028/2029 durchgeführt. Voraussetzung: Die Initiative, die die Einführung des Aufnahmetests verhindern möchte, scheitert an der Urne.
- Beschluss des Zuger Bildungsrats