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Zum Schutz der Schüler verschärft der Kanton Luzern das Sicherheitsprozedere bei der Anstellung neuer Lehrpersonen an Luzerner Schulen. Die neue Regelung tritt in fünf Tagen in Kraft.
Lehrpersonen aller Schulstufen müssen künftig eine strengere Sicherheitsprüfung durchlaufen, wenn sie eine Stelle im Kanton Luzern antreten wollen. Das Bildungs- und Kulturdepartement hat eine neue Weisung erlassen, die ab dem 15. Februar 2025 in Kraft tritt. Sie verlangt, dass Lehrer bei der Anstellung neben einem aktuellen Privatauszug aus dem Strafregister neu auch einen Sonderprivatauszug vorgelegen.
Dieser zeigt allfällige Tätigkeits- oder Kontaktverbote mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen an. Zudem wird bei Lehrpersonen mit auffälligem Lebenslauf – etwa häufigen Stellenwechseln oder nicht plausibel erklärbaren Anstellungslücken – die Liste der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) konsultiert.
Für ein sicheres Lernumfeld
Die Liste führt Personen an, die keine Unterrichtsberechtigung haben. Die Dienststelle Personal tätigt im Übrigen weiterhin bei allen angestellten Lehrpersonen jeweils im zweiten, beziehungsweise im fünften Anstellungsjahr eine entsprechende Anfrage bei der EDK. Besteht ein Unterrichtsverbot oder ein strafrechtliches Tätigkeitsverbot, ist eine Anstellung untersagt.
Die Weisung ersetzt eine ältere Regelung aus dem Jahr 2015 und betrifft sämtliche Schulen der Volksschulstufe, Musikschulen, private Sonderschulen sowie kantonale Schulen. Auch private Anbieter wie Privatschulen oder privat unterrichtende Lehrkräfte müssen sich daran halten. Die verschärften Vorgaben gehen auf einen Vorstoss aus dem Kantonsrat zurück und sollen ein noch sichereres Lernumfeld gewährleisten.
- Medienmitteilung des Kantons Luzern