Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Stadt Luzern ein gesetzlich geregelter Mindestlohn. Wer in Luzern arbeitet, hat neu Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 22 Franken brutto (zentralplus berichtete). Das schreibt die Stadt Luzern in einer Medienmitteilung.
Doch es gibt Ausnahmen. Was gilt für Schülerinnen und Schüler, für Praktika oder Au-pairs? Nachfolgend sechs Fakten zum Mindestlohn.
was du tun kannst, wenn dein Lohn tiefer als der Mindestlohn ist
1. Wer erhält den neuen Mindestlohn?
Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, die gewöhnlich in Luzern arbeiten und deren Einkommen AHV-pflichtig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand in Teilzeit oder Vollzeit angestellt ist oder ob ein Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet ist.
2. Wie hoch ist der Mindestlohn genau?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt mindestens 22 Franken pro Stunde brutto. Dieser Wert wird jährlich an Teuerung und Lohnentwicklung angepasst und jeweils im Oktober für das Folgejahr bekanntgegeben.
Achtung: Der Mindestlohn enthält keinen Ferien- oder Feiertagszuschlag – diese kommen zusätzlich dazu. Ein 13. Monatslohn darf aber in die Berechnung einbezogen werden.
3. Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Nicht alle Arbeitsverhältnisse fallen unter den Mindestlohn. Besonders bei jungen oder in Ausbildung stehenden Personen gelten folgende Ausnahmen:
4. Was ist mit Nebenjobs oder Haushaltsarbeit?
Wer beispielsweise als Reinigungskraft oder Haushaltshilfe in einem Privathaushalt arbeitet, unterliegt ab dem ersten Franken der AHV-Beitragspflicht – und damit dem Mindestlohn.
Für andere Minijobs gilt der Mindestlohn nicht, wenn das jährliche Einkommen unter 2500 Franken liegt.
5. Was tun, wenn der Lohn zu tief ist?
Wer vermutet, weniger als den Mindestlohn zu verdienen, kann sich an die Kommission Mindestlohn wenden. Diese prüft Hinweise und kann Kontrollen veranlassen. Bei Verstössen drohen der Arbeitgeberin Bussen – und Lohnnachzahlungen rückwirkend ab Januar 2026.
Achtung: Wenn ein «Praktikum» nur als günstige Arbeitskraft dient oder ein Ferienjob eigentlich ein regulärer Job ist, gilt trotzdem der Mindestlohn. Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht – sondern was tatsächlich gearbeitet wird.
6. Wer kontrolliert das Ganze?
Die Stadt Luzern setzt eine Kontrollstelle ein, die Unternehmen prüfen darf. Eine Kommission mit Vertreterinnen der Stadt, Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen bestimmt jährlich, in welchen Branchen besonders genau hingeschaut wird.
Gut zu wissen:
Auch wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht, gilt der städtische Mindestlohn – falls er höher ist als der GAV-Lohn. Die Stadt informiert jeweils auf ihrer Website, wie hoch der Mindestlohn im kommenden Jahr sein wird.
Der neue Mindestlohn soll besonders jene stärken, die bisher mit sehr tiefen Löhnen auskommen mussten. Für Angestellte lohnt es sich, den eigenen Vertrag zu prüfen – und bei Fragen nicht zu zögern, Hilfe zu holen. Denn ab dem 1. Januar 2026 gilt: Fairer Lohn ist Pflicht. Allerdings kann das Reglement und die Verordnung noch angefochten werden.
ist seit Oktober 2024 als Praktikantin bei zentralplus tätig. Als echte Lokalpatriotin liebt sie die Stadt Luzern und schreibt gerne über die Menschen, die hier leben. Sie mag es harmonisch, teilt aber auch gerne aus.