Wie früher: Kanton Zug bezahlt künftig die Erwachsenenmatura
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Zug ist der einzige Kanton, der die Erwachsenenmatura nicht bezahlt. Das soll sich ändern, wie die Regierung bekannt gibt. Damit kehrt sie zurück zu einer früheren Handhabung.
Postulantinnen aus mehreren Parteien forderten den Zuger Regierungsrat vor einem Jahr dazu auf, die Schulgeldübernahme für die Erwachsenenmatura wieder einzuführen. «Lebenslanges Lernen ist in der heutigen Zeit unverzichtbar geworden», schrieben Ronahi Yener (SP), Karen Umbach (FDP) und Anna Bieri (Mitte) damals.
Hintergrund des Vorstosses: Die Übernahme der Kosten wurde 2017 von der Zuger Regierung gestrichen. Zug ist seither der einzige Kanton, der seinen Einwohnern die Erwachsenenmatura auf dem zweiten Bildungsweg nicht finanziert.
Rechtsgrundlage hat sich verändert
Nun legt die Regierung einen Bericht und Antrag vor. Darin führt sie aus, dass sich die nationale Rechtsgrundlage mittlerweile verändert habe. Sie argumentiert, dass ein neuer Artikel bestehe, der sich mit der Chancengerechtigkeit befasse. Aus den Erläuterungen gehe hervor, dass damit die Verpflichtung der Kantone einhergehe, die Chancengerechtigkeit im Zusammenhang mit dem gymnasialen Maturitätslehrgang zu fördern. Somit werde der Kanton Zug per 1. August 2024 verpflichtet, den Erwachsenen mit Wohnsitz im Kanton Zug eine gymnasiale Maturität zu ermöglichen.
Die Regierung schreibt, er werde das Schulgeld für die kantonale Maturitätsschule für Erwachsene in Zürich und für jene in Luzern per diesem Datum wieder übernehmen. Die jährlichen Kosten für den Kanton schätzt er auf etwa 167'100 Franken. Für die Zuger Gemeinden habe die Änderung keine Auswirkungen.
- Bericht und Antrag der Zuger Regierung
- Postulat
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