Wegen Lehrermangel

Luzerner Lehrerinnen dürfen auch mit Corona unterrichten

Heute ist der Umgang an Schulen mit dem Corona-Virus wesentlich lockerer, als noch vor einem Jahr. (Bild: Adobe Stock)

Bei einer Corona-Infektion galten vor einem Jahr noch zehn Tage Isolation. Das Volksschulamt hat mittlerweile einen deutlich anderen Umgang mit dem Virus.

Das Corona-Virus war im Herbst des vergangenen Jahres das dominierende Thema in der Schweiz. Eine weitere Infektionswelle rollte über das Land. Im Brennpunkt der Diskussionen standen die Schulen, die oftmals als Infektionsherd galten. Die zahlreichen bestätigten Fälle sorgten dafür, dass teils ganze Klassen in den Fernunterricht ausweichen mussten.

Im Herbst 2022 hat man nun einen wesentlich anderen Umgang mit dem Virus. Masken und Tests sind allesamt Schnee von gestern. Tatsächlich dürfen infizierte Lehrpersonen gar noch unterrichten. Auch in Luzern.

Streit in Zürich wegen des lockeren Umgangs

Das zeigt eine Umfrage der «NZZ am Sonntag». So schreibt das Volksschulamt, dass infizierte Lehrpersonen noch unterrichten dürfen, «wenn sie sich gesund und fit fühlen». Die Kinder und Kollegen müssen aber geschützt werden. Sprich, eine Maske wäre Pflicht. «Kann dies nicht sichergestellt werden, soll von einem Präsenzunterricht abgesehen werden.» Der Kanton will damit sicherstellen, dass der Unterrichtsbetrieb wegen zu vieler krankheitsbedingter Absenzen nicht eingestellt werden muss.

Der Kanton Luzern ist damit nicht alleine. Etliche Kantone würden bei einer Infektion so vorgehen, schreibt die Zeitung. Zum Beispiel auch der Kanton Zürich. Dort hat der Entscheid aber für Streit zwischen dem Volksschulamt und dem kantonalen Schulleiterverband gesorgt. Für Letzteren gilt eine infizierte Person als krank. Das Volksschulamt wiederum verweist auf die Empfehlungen des Bundes.

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