Urlaubsgesuche an Zuger Volksschulen

Eine Strafanzeige für entspanntere Schulferien

Kinder für verlängerte Ferien aus der Schule zu nehmen ist für Eltern im Kanton Zug schwierig. (Bild: zvg)

Das Planen von Schulferien ist für viele Eltern ein Graus. Denn die Kinder für Ferien vom Unterricht zu befreien ist nicht so einfach. Im Ernstfall kann es für Zuger Eltern zu einer Strafanzeige kommen.

Für viele Eltern mit Schulkindern ist es der blanke Horror: Ferienplanung. Besonders, wenn die Arbeitskolleginnen im Geschäft auch alle Schulkinder haben und deswegen in den genau gleichen Wochen Ferien nehmen möchten. Hinzu kommt: Die Preise für Flüge, Hotels und Mietwohnungen sind wesentlich teurer als zu anderen Jahreszeiten. Wer wünscht sich da nicht, mit dem Kind einfach mal zu einer anderen Zeit ans Meer zu fahren?

Doch was Eltern auch wissen: Die Schulen sind bei Absenzen sehr strikt. Denn anders als in Kantonen, die sogenannte Jokertage kennen, braucht es im Kanton Zug für jede vorhersehbare Absenz ein Gesuch. Und Feriengesuche haben an Zuger Schulen keine grosse Chance.

In Zug entscheidet die Staatsanwaltschaft

Zur Ferienzeit sorgen immer wieder Fälle für Aufregung, in denen Eltern trotz abgelehnter Gesuche mit ihren Kindern verreisen und Strafen in Kauf nehmen, wie der «Tages-Anzeiger» kürzlich berichtete. Im Kanton Zug ist das allerdings eher eine Seltenheit, wie die Zuger Staatsanwaltschaft auf Anfrage schreibt. In den letzten fünf Jahren kam es zu neun Verfahren, in denen gegen Eltern Anzeige erstattet worden ist. Die Strafgelder, die ausgesprochen wurden, lagen zwischen 200 und 250 Franken.

«Im Vordergrund stehen letztlich die Kinder. Und es geht primär darum, dass sie den Anschluss nicht verpassen.»

Urs Landolt, Rektor Stadtschulen Zug

Dass die Entscheidungsmacht bei Übertretungen bei der Staatsanwaltschaft liegt, hat in Zug allerdings einen gewissen Vorteil. Da die gesetzliche Regelung auf so hoher Stufe liegt, besteht eine gewisse Hemmschwelle. Denn der Kanton oder die Schulen können nicht einfach Bussen aussprechen, um die Übertretungen niederschwellig zu klären.

Gespräche können vieles abfangen

In Zug liegt die Handhabung der Gesuche, je nach Dauer der Dispensation, in der Verantwortung der Schulen oder des Rektorats. Und dort können viele potenzielle Reibungen in Gesprächen abgefangen werden. «Wir haben klare Richtlinien, was die Gesuche für Absenzen angeht», sagt Urs Landolt, Rektor der Stadtschulen Zug. «Gesuche für eine Ferienverlängerung aufgrund der Buchung von Flügen und Hotels oder zur Vermeidung von Staus werden grundsätzlich nicht bewilligt», fügt Landolt an.

Es gebe aber natürlich persönliche Gründe, wieso ein Kind vom Unterricht befreit werden könne. Besonders, wenn es um Todesfälle in der Verwandtschaft oder Krankheiten gehe. «Im Vordergrund stehen letztlich die Kinder. Und es geht primär darum, dass sie den Anschluss nicht verpassen», so Landolt.

«Viele Eltern meinen immer wieder, dass es im Kanton Zug Jokertage gebe. Das ist aber nicht der Fall.»

Rolf Schmid, Rektor Schulen Hünenberg

«Vereinzelt gab es Eltern, die trotz eines abgelehnten Gesuchs in die Ferien gegangen sind», sagt Landolt weiter. In so einem Fall erhielten die Eltern allerdings zuerst ein Schreiben des Rektorats und erst im Wiederholungsfall würde eine Anzeige in Betracht gezogen. Das sei in seiner Zeit als Rektor allerdings noch nicht vorgekommen, sagt Urs Landolt. «Wir konnten alle Fälle im direkten Gespräch lösen.»

Missverständnisse bei den Jokertagen

Auch an den Schulen in Hünenberg sind Feriengesuche nur selten ein Grund für Konflikte mit Eltern. «Wir prüfen jedes Gesuch genau und schauen, ob wir eine Ausnahme machen können», sagt Rektor Rolf Schmid. «Wenn wir ein Gesuch ablehnen, haben die Eltern immer auch ein Rechtsmittel zur Verfügung», fügt er an. In so einem Fall können die Eltern beim Gemeinderat eine Beschwerde einreichen. 

Es sei an den Schulen in Hünenberg zwar auch schon zu einer Anzeige gekommen. Aber die Hürden dafür seien im Kanton Zug relativ hoch. Zuerst werde immer geprüft, ob eine Verwarnung ausgesprochen werde. Damit wolle man Eltern eine einmalige Möglichkeit geben, sich an den Regeln zu orientieren. Falls das nicht ausreicht, braucht es einen Antrag an den Schulpräsidenten und dieser muss eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Die Schulen können nicht direkt Bussen aussprechen.

Grundsätzlich suche man aber immer zuerst das Gespräch mit den Eltern. «Wesentlich häufiger kommt es zu Missverständnissen bezüglich Freitagen. Viele Eltern meinen immer wieder, dass es im Kanton Zug Jokertage gebe. Das ist aber nicht der Fall», erklärt Schmid.  

Lehrpersonen müssen sich richten

Für die Kinder sind Kollisionen mit Schulferien auch selten ein Problem, da Kinder aus demselben Haushalt nicht in verschiedenen Kantonen zur Schule gehen. Die Schule wird vom Wohnort bestimmt. Dass Schulferien verschiedener Kantone miteinander kollidieren, ist eher für Lehrerinnen problematisch.

Unterrichtet ein Lehrer in Luzern, wohnt aber in Zug, wo auch seine Kinder zur Schule gehen, kann es zu einem Unterschied kommen. Die Lehrerinnen müssten sich allerdings danach richten, sagt Rektor Urs Landolt. Das scheint bei einem Arbeitsverhältnis allerdings klarer zu sein als bei der Schulpflicht.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Urs Landolt, Rektor der Schulen Zug
  • Telefonat mit Rolf Schmid, Rektor der Schulen Hünenberg
  • E-Mailaustausch mit Lukas Fürrer
  • Artikel des «Tages-Anzeiger»
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