Gewinner des Projektwettbewerbs

Dieses Projekt für den HPS-Neubau hat Zug überzeugt

So sieht der HPS-Neubau im Projekt «Tsukamori» aus. (Bild: Visualisierung: zvg)

Die Stadt Zug baut die Heilpädagogische Schule Zug neu und lässt die Schulanlage Kirchmatt erweitern. Im Projektwettbewerb hat die Idee eines Luzerner Architekturbüros die Jury am meisten überzeugt.

Gewonnen hat das Büro Konstrukt AG aus Luzern mit dem Projekt «Tsukamori». Auf Deutsch bedeutet das «Hügelwald», wohl eine Anspielung auf den gleichnamigen Wald im Film «Totoro» von Studio Ghibli. Insbesondere die vorgeschlagene Nutzungsverteilung und die «clevere Verdichtung» habe die Jury überzeugt, wie die Stadt Zug schreibt.

In diesem Projekt blieben die bestehenden Synergien zwischen der Heilpädagogischen Schule (HPS) und der Schulanlage Kirchmatt erhalten. Gleichzeitig stärke «Tsukamori» die Identität der einzelnen Areale. Der HPS-Neubau überzeuge als «leichtes, kompaktes Gebäude», das sich städtebaulich überzeugend in die Umgebung rund um die Klosteranlage Maria Opferung einfüge. Das Schulhaus selbst sei äusserst übersichtlich und die Organisation für die HPS-Schüler leicht fassbar.

Baudepartement legt Augenmerk auf Aussenräume der HPS

Die Erweiterung des Schulhauses Kirchmatt werde «auf intelligente Weise fortgeschrieben». Wobei die bestehenden Freiräume sowohl für eine wachsende Schülerinnenzahl als auch die Öffentlichkeit erhalten bleibe. Wie die Stadt Zug schreibt, werde nun das Projekt «Tsukamori» unter der Leitung des Baudepartements weiterbearbeitet.

So etwa will das Baudepartement die Verkehrsinfrastruktur und primär die Ankunftssituation klären. Auch empfiehlt die Jury, die Aussenräume beim HPS-Neubau zu überarbeiten. Dabei soll ein Augenmerk auf den Erhalt der Bäume und die spezifischen Ansprüche der Nutzer gelegt werden.

Das Bauprojekt ist vonnöten, da das Schulareal Kirchmatt bereits jetzt aus allen Nähten platzt (zentralplus berichtete). Um ihren Raumbedarf zu decken, belegt die Primarschule Räume in der benachbarten HPS. Deren Gebäude muss jedoch aufgrund einer nachgewiesenen Schadstoffbelastung rückgebaut werden.

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