Berner Obergericht bestätigt Verwahrung
Der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl, welcher sich 2010 mit Waffengewalt gegen die Räumung seines Hauses wehrte, wird verwahrt. Das hat nach dem Regionalgericht in Biel auch das Berner Obergericht entschieden. Die Beschwerdekammer wies Kneubühls Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil ab, wie der Berner Oberrichter Jürg Bähler am Donnerstag bekannt gab. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weiterzogen werden. Der heute 77-jährige Kneubühl schoss 2010 mit einem Gewehr auf Polizisten und verletzte einen von ihnen schwer. Weil er sich laut Behörden nicht therapieren lassen will, wurde die Verwahrung beantragt.
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