Schlägerei vor Auswärtsspiel in Thun hat Folgen

Berner Gericht verurteilt FCL-Fan

Ein FCL-Anhänger ist vom Berner Obergericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll 2015 in Thun in eine Schlägerei involviert gewesen sein. Der Fan bestritt das, doch das spielte keine Rolle.

Das Berner Obergericht hat einen FCL-Fan zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann soll vor bald zwei Jahren in eine Schlägerei mit Fans des FC Thun verwickelt gewesen sein. Das Gericht bestätigte damit das Urteil der ersten Instanz. Das berichtet die Regionalausgabe «Berner Oberländer» der «Berner Zeitung».

Die Schlägerei ereignete sich am Thuner Bahnhof vor einem FCL-Auswärtsspiel am 11. April 2015. Dabei seien knapp 20 FCL-Fans auf eine zehnköpfige Gruppe von Thun-Anhängern getroffen. Drei Thun-Fans hätten bei der Schlägerei leichte Verletzungen erlitten.

Ein Polizist, der regelmässig an FCL-Spielen im Einsatz steht, hat laut der BZ einen FCL-Anhänger erkannt. Dieser sei, anders als die meisten Involvierten, nicht vermummt gewesen. Der FCL-Fan bestritt jedoch, an der Schlägerei beteiligt zu sein, er sei etwas abseits vom «Tatort» gestanden. Trotzdem wurde er wegen Landfriedensbruc zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt.

Polizist glaubwürdiger als Zeugen

Dagegen legte der FCL-Fan Berufung ein – und scheiterte nun. Das Obergericht schenkte den Aussagen des Polizisten mehr Glauben als jenen der Zeugen, die teilweise unstimmig und wenig präzise gewesen seien. Ob der FCL-Fan tatsächlich gewalttätig war oder nicht, sei für den Tatbestand des Landfriedensbruches nicht relevant, so das Obergericht in seinem diese Woche publizierten Entscheid, der Ende Januar gefällt wurde. Der Verurteilte muss zusätzlich zur Geldstrafe die Verfahrenskosten von rund 2500 Franken tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Wie die BZ berichtet, wurde der Mann bereits 2013 verurteilt, weil er zwei Jahre zuvor ebenfalls in Thun eine Handfackel inmitten einer Menschenmenge abfeuerte – was ihm bis Ende 2014 ein schweizweites Stadionverbot eingebracht habe.

Berner Gericht verurteilt FCL-Fan
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon