Berichterstattungspflicht für CH-Firmen

Ab dem kommenden Jahr gelten für grosse Schweizer Unternehmen neue Bestimmungen, um den Schutz von Menschen und Umwelt zu verbessern. Es handelt sich dabei um Regelungen aus dem indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative. Die Initiative selbst war vom Stimmvolk letzten Herbst abgelehnt worden. Der Bundesrat hat nun die Details zu den neuen Sorgfaltspflichten für Grossunternehmen bekannt gegeben. Diese müssen künftig über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit Bericht erstatten. So etwa in den Bereichen Umwelt, Soziales und Menschenrechte.

Quelle:swisstxt
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