Sonderprüfung: Warnampel steht auf Orange-Rot

Bericht bestätigt Chaos bei Zuger Kulturförderung

Plakatsäule der Zuger Kulturstelle, eine Ausstellung im Museum in der Burg Zug ankündigend. (Bild: mam)

Was die Spatzen von den Dächern pfiffen, bestätigt nun ein Bericht der Prüfungsgesellschaft BDO AG sowie die Einschätzung von zwei Kommissionen: Bei der Kulturförderung der Stadt Zug gab es in der Vergangenheit die Neigung zur Vetterliwirtschaft und Mängel in der Buchhaltung. Der Stadtrat gelobt Besserung – seine Stellungnahme bleibt aber unter Verschluss.

«Die Mitglieder der Stadtzuger Kulturkommission (Kuko) pflegen den Brauch, sich gegenseitig Kulturgelder zuzuschieben», kritisierte der Zuger Musiker und Journalist Beat Holdener im Herbst 2019 öffentlich (zentralplus berichtete). Dies, nachdem bekannt geworden war, dass die Zuger Kulturkommission einem eigenen Mitglied ein Atelierstipendium zugesprochen hatte (zentralplus berichtete).

Auch die Zuger Kulturstelle bekam von Holdener ihr Fett ab: Wer nicht zum Kunst- und Dunstkreis um die städtische Kulturbeauftragte zähle, habe zum vornherein wenig Chancen, bei der Vergabe von Fördergeldern berücksichtigt zu werden, so seine Kritik. Zwischen dem «Selbstbedienungsladen» Kulturkommission und der Stelle für Kultur herrsche «ein eifriges Geben und Nehmen».

Die Ampel steht oft auf Orange oder Rot

SVP-Politiker und Grünliberale machten daraufhin zahlreiche Unstimmigkeiten bei der Arbeit der Kulturstelle und der Kuko aus. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Gemeinderats beschloss, die Praktiken der Stadtzuger Kulturförderung unter die Lupe zu nehmen. Sie schaltete die Rechnungsprüfungskommission (RPK) ein, die wiederum die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG beauftragte, alle Vorgänge in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 zu überprüfen (zentralplus berichtete).

Ihre Berichte sowie ein Antrag des Stadtrats wurden nun an die Zuger Gemeinderäte versandt – und liegen zentralplus vor.

Ergebnis der Untersuchung: Die im vergangenen Jahr gemachten Vorwürfe an die Kulturstelle treffen zu. Die BDO, die auch sonst die Verwaltungstätigkeit der Stadt Zug prüft, untersuchte verschiedene Aspekte der Zuger Kulturförderung und beurteilte dann nach dem Ampelsystem, ob Handlungsbedarf besteht. Bis auf wenige Ausnahmen steht die Ampel in Zug immer auf Orange oder Rot.

Was formal korrekt war

Positiv: Einmalige Förderbeiträge wurden nach der Auszahlung korrekt verbucht – es wurde also kein Geld veruntreut. Die zweite Ausnahme betrifft die Einhaltung der Finanzkompetenzen: Die funktionierte in den letzten Jahren immer einwandfrei, alles war legal.

Was allerdings auch nicht schwierig ist. Im Unterschied zu anderen Städten wie Luzern, wo Fachgremien über die Vergabe von Kulturgeldern entscheiden, liegt in Zug die Kompetenz über die Vergabe bis 20'000 Franken allein beim Stadtpräsidenten; über höhere Beträge entscheidet der Stadtrat. Die Magistraten haben also einen grossen Spielraum.

Verdacht auf Interessenkonflikte

Dennoch gibt es eine Kulturstelle, neuerdings sogar eine Kulturabteilung, die nach Handlungsanweisungen Entscheidungen vorbereitet, Budgets macht, abrechnet und eine Fachkommission (Kuko) bei einmaligen Förderbeiträgen über 3'000 Franken um deren Meinung bittet, obwohl sie formal keine Kompetenzen hat. Und hier lag in der Vergangenheit einiges im Argen, wie der Bericht der BDO zeigt.

«Aufgrund unserer Prüfungen haben wir festgestellt, dass vereinzelt Mitarbeitende der Kulturabteilung selber als Gesuchstellende für Institutionen aktiv waren», schreibt die BDO und stützt so den Verdacht auf Interessenkonflikte. Sie empfiehlt «die Problematik der Ausstandpflichten und Unvereinbarkeiten auch bei Mitarbeitenden der Abteilung Kultur zu beachten und gegebenenfalls Regelungen zu erlassen».

Mängel in der Buchhaltung

Weiter bestätigt die BDO das kreative Chaos in der Buchhaltung. Es seien Fehlbuchungen vorgekommen und nicht immer auf die richtigen Konti gebucht worden. Es habe gelegentlich ein Durcheinander zwischen einmaligen und wiederkehrenden Kulturbeiträgen gegeben. Einmal sei ein Budgetkredit von 310'000 Franken um 50'000 Franken überzogen worden, was der Stadtrat dann mit einem Nachtragskredit legalisieren musste. Auch hier steht für die BDO die Ampel auf Rot – es herrsche grosser Handlungsbedarf.

Die Ampel steht laut dem externen Prüfungsbericht oft auf Orange oder gar Rot.

Für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft steht in mehreren Feldern die Ampel auf Orange: Erheblichen Handlungsbedarf sieht sie bei der Überarbeitung von Richtlinien, Leitfaden und Prozessbeschreibungen der Kulturförderung, die aus dem Jahr 2000 stammen. Es soll auch ein Pflichtenheft der Abteilung Kultur erstellt werden.

Dokumentation unvollständig

Ausserdem solle die Dokumentation verbessert werden. Diese sei 2018 und 2019 «nicht systematisch und unvollständig» gewesen. In einem Fall gab es zu einem ausbezahlten Beitrag kein Gesuch und keinen Kuko-Entscheid. Weiter wurden bei einmaligen Beiträgen zum Teil höhere Summen ausbezahlt als eigentlich in den Richtlinien vorgesehen, oder Gelder ausgeschüttet, obwohl die Produktionen bereits Beiträge bekommen hatten.

Auch bei den wiederkehrenden Kulturbeiträgen an Einrichtungen hatte die BDO einiges auszusetzen: Fürs Jahr 2019 entdeckte sie ein buchhalterisches Loch von 19'000 Franken. Wegen einer Fehlbuchung sei ein Nachtragskredit zu gewähren.

Ausserdem bemängelt die BDO, dass wiederkehrende Beiträge bis Mitte 2018 teils unbefristet gesprochen wurden. Das solle sich künftig ändern; auch die älteren wiederkehrenden Unterstützungen sollen auf einige Jahre befristet werden.

Stadt zeigt selber: Es geht besser

Bei einem wiederkehrenden Beitrag, der seit 2009 ausgerichtet wird, wurde die Teuerung nicht wie vorgesehen angepasst. Es bestehe eine Differenz zwischen Stadtratsbeschluss und Leistungsvereinbarung von 75'000 Franken, die der Kultureinrichtung vorenthalten wird.

Viel besser als die Kulturstelle kommt die Stelle für Stadtentwicklung weg. Die BDO hat diese ebenso unter die Lupe genommen, da es Berührungspunkte mit der Kulturförderung gibt. Die Stadtentwicklung ist etwa für grosse Volksfeste zuständig. Auch für sie empfiehlt die Prüfungsgesellschaft bessere Prozessbeschreibungen und Vorgaben sowie durchwegs befristete Leistungsvereinbarungen, hat aber sonst an ihrer Arbeit nichts auszusetzen.

Empfehlung der Rechnungsprüfer

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) der Stadt Zug unter Vorsitz von Pascal Zgraggen (CVP) schloss sich den Empfehlungen der BDO an und leitete sie weiter an die Geschäftsprüfungskommission (GPK). Diese beriet bereits im Juni über den Inhalt der Sonderprüfung, die per 21. Juli mit einem Schlussbericht beendet wurde.

Am 19. Oktober ging die GPK nochmals über die Bücher – im Beisein des zuständigen Stadtpräsidenten Karl Kobelt (FDP) und der neuen Abteilungsleiterin Kultur Iris Weder. Kobelt räumte dabei Handlungsbedarf in der Kulturabteilung ein und versicherte, dass die Stadtverwaltung die Ratschläge der RPK umsetze. Ausserdem wies der Stapi darauf hin, dass Fehlbuchungen 2018 vorgekommen seien, er aber erst seit 2019 für die Kultur zuständig sei. Zudem beharrte er darauf, dass unter seiner Ägide die Ausstandspflicht ernst genommen werde.

Stellungnahme bleibt geheim

Interessant waren die Diskussionen darüber, was über die Prüfung veröffentlicht werden sollte. Man einigte sich an der GPK-Sitzung darauf, den BDO-Bericht zu anonymisieren; ausserdem sollte eine sogenannte «Stellungnahme des Kunden» herausgestrichen werden.

Dabei handelte es sich um eine Stellungnahme der Stadt gegenüber der BDO, in der sie sich offensichtlich uneinsichtig zeigte. «Der Stadtpräsident hält fest, dass alle Empfehlungen der BDO AG zur Verbesserung von mangelhaften Punkten umgesetzt werden sollen. Die Stellungnahmen hatten einen anderen Fokus», heisst es dazu lapidar im GPK-Bericht von Kommissionspräsident Philip C. Brunner (SVP).

Auf diese geheime Stellungnahme nimmt der Stadtrat auch in seinem Antrag zuhanden des Grossen Gemeinderats Bezug: Indem er bedauert, dass sie im Prüfungsbericht nicht besser gewürdigt worden sei.

Aufwertung der Kulturstelle

Die Zuger Stadtregierung empfiehlt dem Parlament die Sonderprüfung zur Kenntnis zu nehmen. Sie betont dabei sinngemäss, dass es eine Überprüfung vergangener Zustände sei. Sie betreffe die Arbeit der früheren Stabstelle unter der Kulturbeauftragten Jacqueline Falk, jedoch sei die Kulturpolitik mittlerweile aufgewertet und zur eigenständigen Abteilung ausgebaut worden. Die neue Abteilungsleiterin Iris Weder hat indes so wenig Vergabekompetenzen wie Falk vor ihr – es liegt immer noch alles in den Händen des Stadtrats.

Ausserdem legt der Stadtrat unter Führung von Stapi Karl Kobelt Wert auf die Feststellung, «dass die BDO auf keine Mängel von strafrechtlicher Relevanz gestossen ist – anders, als es vereinzelt in den Medien suggeriert wurde».

Was er nicht sagt: Die festgestellten Mängel haben deshalb keine Konsequenzen für die Beteiligten, weil es im Unterschied zu andern Schweizer Städten bislang kein rechtsverbindliches Reglement über die Kulturförderung in Zug gibt.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon