Bemüht sich Luzern um das nationale Waffenregister?

Nach fast einem Jahr kommt die Antwort des Regierungsrats auf die Anfrage, wie es in Luzern um die Einführung des national vernetzten Waffenregisters stehe. Die rechtlichen Grundlagen seien ungenügend, sagt der Regierungsrat unter anderem in seiner Stellungnahme. Die Regierung nennt ausserdem die Anzahl registrierter Waffen im Kanton Luzern: Es sind 46’500.

Im Januar 2013, also ziemlich genau vor einem Jahr, stellten Kantonsrat Hans Stutz und weitere Mitunterzeichner dem Regierungsrat Luzern eine Frage. Sie wollten wissen, weshalb die nationale Vernetzung der kantonalen Waffenregister bisher nicht stattgefunden hatte.

Am 13. Februar 2011 hat das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «Schutz vor Waffengewalt» abgelehnt. Ein Grund dafür war das Versprechen der Kantone, ihre Waffenregister würden innerhalb eines Jahres vernetzt. «Das Ergebnis ist ernüchternd», lautet es in der Anfrage, «die versprochene Vernetzung ist noch nicht eingerichtet und der Kanton Luzern hat es bis anhin noch nicht einmal geschafft, alle (vorhandenen) Daten elektronisch zu erfassen.»

Keine Zeit

Gewisse Mitarbeiter der Luzerner Polizei sagten Anfangs 2012 gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung», dass ihnen für diese Aufgabe «schlichtweg die Zeit fehle». Ausserdem habe Anfang 2013 ein Vertreter der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) behauptet, dass das Waffengesetz in dieser Frage eine Lücke aufweise, die es erst mit einer Gesetzesgrundlage zu schliessen gelte.

Die Verfasser der Anfrage wollten vor diesem Hintergrund von der Regierung wissen, aus welchen Gründen die in Aussicht gestellte Vernetzung der Waffenregister bisher nicht stattgefunden habe. Nach ziemlich genau einem Jahr hat der Regierungsrat nun geantwortet.

Es sei geplant, dass die Vernetzung der Waffenregister bis Ende 2014 stehen soll. Ausserdem erfordere die Verknüpfung «zuerst verschiedene einzelne Projekte, welche initialisiert werden mussten», schreibt der Regierungsrat. Weil es für den Datenaustausch unter den Kantonen verschiedene Standards und Schnittstellen brauche, sei das Projekt «Harmonisierung der Schweizerischen Polizeiinformatik (HPI)» angestossen worden. Die technischen Grundlagen seien inzwischen geschaffen worden und das Teilprojekt «Waffenplattform» werde innerhalb von HPI «prioritär vorangetrieben».

Fehlende rechtliche Grundlage

Bei einem zentralen Punkt verweist der Regierungsrat auf ein Problem: Es geht um die Abfrage von Waffendaten bei den kantonalen Waffenregistern. «Diese Funktion musste aufgrund unzureichender rechtlicher Grundlagen verschoben werden.» Deshalb könne keine online generierte Antwort aus dem zentralen Waffenregister zurückgemeldet werden. Die Anfragen könnten aber bereits heute schriftlich, per Mail oder telefonisch an die kantonalen Waffenbüros gestellt werden.

Hans Stutz und die Mitunterzeichner wollten zu diesem Punkt wissen, weshalb es zwei Jahre dauerte, um diese Lücke im Gesetz zu finden. Darauf sagt der Regierungsrat: «Es wurde nie behauptet, dass bereits für alle Kantone die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für ein Online-Abrufverfahren bestünden.» Nach längeren Recherchen werde nun aber eine «geringfügige Änderung im Waffengesetz favorisiert».

Kein Bedürfnis für eine Orientierung

Auf die Frage, weshalb der Regierungsrat weder die Bevölkerung noch den Kantonsrat über diese Pendenz orientiert habe, lautet die Antwort: «Für eine Orientierung bestand bisher weder ein erkennbares Bedürfnis auf Seiten der Bevölkerung, noch eine Notwendigkeit seitens des Regierungsrates.» Die Problematik sei bereits früh erkannt worden und entsprechende Massnahmen eingeleitet worden. 

Zudem sind in der Antwort des Regierungsrates die Anzahl registrierter Waffen in Luzern ausfindig zu machen. Gemäss der Datenbank der Luzerner Polizei sind derzeit 46’500 bewilligungs- und meldepflichtige Waffen registriert.

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