Bebauungsplan «Areal ehemaliges Kantonsspital Zug» – Jetzt ist die Katze aus dem Sack

Oskar Rickenbach äussert sich in diesem Leserbrief zum Bebauungsplan beim Areal des ehemaligen Kantonsspitals. Dabei spricht er sich klar gegen ein neues Zuger Kunsthaus aus.

Leserbrief: Jetzt ist die Katze aus dem Sack, der Zuger Stadtrat unterbreitete am 4. November 2014 dem Grossen Gemeinderat / GGR mit Vorlage Nr. 2325 den «Bebauungsplan Areal ehemaliges Kantonsspitalareal / BBP KASPI».

2008, also vor sechs Jahren wurde der erste Bebauungsplan für dieses Areal in der Volksabstimmung abgelehnt, nun unterbreitet der Stadtrat nach sehr langer Planungsphase einen neuen Plan. Auf der gesamten Nutzfläche, dieses umfasst 3 Grundstücke, die alle dem Kanton Zug gehören, mit Total 24’998 m2 Landfläche, respektive 26’774 m2 Perimeterfläche sollen total 75 Wohnungen erstellt werden, wovon 23 Alterswohnungen und weitere ca. 30 preisgünstige Wohnungen. Die Wohnungen sind mehrheitlich entlang der Eisenbahnlinie vorgesehen. Das heutige Hochhaus bleibt bestehen und wird für weitere 22 Wohnungen genutzt. Ebenfalls ist ein Hotel mit Restaurant vorgesehen.

Auf einer ausgeschiedenen Fläche von 5’650 m2, als Baufeld B bezeichnet, ist publikumsattraktive, öffentliche Nutzung mit Ausstrahlungskraft vorgesehen, also für ein neues Kunsthaus, Mehrzwecksaal, usw. Diese Fläche steht vor den Wohnungen, direkt an der Artherstrasse, also auf der Seeseite, an bester Aussichtslage. In den Unterlagen, Plänen, usw. die der Vorlage beigelegt sind, ist mehrmals im Feld B der Hinweis zu «Kunsthaus» aufgeführt. Auf Plan zu Richtprojekt / Ausnutzungsberechnung des Gebäudes im Baubereich B sind Details erwähnt wie «Raum der Künste, Ausstellung, Schauarchiv, Skulpturgarten, Wechselausstellung, Cafe /& Bar, Empfang, usw.», also auch hier ein eindeutiger Hinweis auf ein Kunsthausneubau.

Soll es also doch hier ein neues Kunsthaus geben? Meine negative Meinung zu einem neuen Kunsthaus habe ich bereits in mehreren Leserbriefen und Veranstaltungen kundgetan. Gemäss Ablauf / Terminplan in der Vorlage, wird die Bau- und Planungskommission / BPK des GGR bereits am 2. Dezember 2014 mit den Beratungen beginnen, die Genehmigung also Abschluss des BBP KASPI ist für November 2015 vorgesehen. Es bleibt also noch genügend Zeit für Korrekturen. Ich bin der Ansicht, dass im Baubereich B nicht nur öffentliche Nutzung vorgesehen werden darf, sondern hier sollte unbedingt auch Wohnen, z. B. weitere günstige Wohnungen, betreutes Wohnen oder neue Wohnformen für ältere Personen möglich sein.

Ich bin der Überzeugung, dass ein neues Kunsthaus bei einer Abstimmung in der Stadt Zug keine Zustimmung findet, demzufolge muss das Baufeld B auch für Wohnen nutzbar sein, allenfalls ist die Ausnützungsziffer zu erhöhen. Die BPK und der GGR haben es in der Hand, die Weichen richtig zu stellen und an schönster Lage Wohnungen zu ermöglichen und kein Kunsthaus, dieses braucht ja keine Fenster, ein Bunker an schönster Lage am See, das wäre doch wirklich falsch. Der restliche Bebauungsplan KASPI mit den weiteren Baufeldern A, C1, C2, D1, D2 und E ist für mich akzeptabel und ich hoffe, dass meine gewünschten Korrekturen durch den GGR angebracht werden, dies damit die Alterswohnungen und preisgünstigen Wohnungen bald realisiert werden können, ein grosser Wunsch auch meinerseits, denn Bedarf in diesem Bereichen ist ausgewiesen.

Oskar Rickenbacher, Zug

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