Angeschlagener Zuger Regierungsrat: Kein Rücktritt

Beat Villiger will vierte Amtszeit anhängen

Licht und Schatten fallen derzeit auf Zugs Sicherheitsdirektor Beat Villiger.

(Bild: woz)

Nach 10 Tagen Bedenkfrist ist nun klar: Beat Villiger tritt nicht zurück und will in der Zuger Regierung seine vierte Amtszeit absolvieren.

Dass der amtierende Sicherheitsdirektor weiter machen will, war allgemein erwartet worden (zentralplus berichtete). Beat Villiger (CVP) schreibt in einer Mitteilung, dass ihm mit seiner Wiederwahl das Vertrauen ausgesprochen worden sei. «Dies zeigt, dass ich meine Aufgabe als Regierungsrat in den vergangenen Jahren gut erfüllt habe und die Zugerinnen und Zuger mit meienr Amtstätigkeit zufrieden sind.»

Er habe in der Vergangenheit als Privatperson Fehler gemacht, nicht als Direktionsvorsteher oder Regierungsrat. Diese Fehler bereue er sehr. Aufgrund einer Amtsgeheimnisverletzung sei dieses Verfahren öffentlich gemacht worden. Er bedaure die dadurch entstandene Verunsicherung in der Öffentlichkeit. Die kurze Auszeit, die Gespräche mit Familie und Partei sowie die sehr vielen aufmunternden Zuschriften hätten ihn jedoch in der Überzeugung bestärkt, das Amt mit Freude und Elan weiterzuführen.

Direktionswechsel oder nicht?

Noch offen ist, welches Departement der bisherige Sicherheitsdirektor übernimmt. Dieser Entscheid dürfte an einer Sitzung der Gesamtregierung in den nächsten Wochen fallen. Für Politologe Mark Balsiger geht es dabei um Symbolik: «Ein Direktionswechsel würde die Problematik nicht entschärfen. Aber die Gesamtregierung könnte Villigers Direktionswechsel als Neustart deklarieren, was der Sache eine positive Wertung geben würde.»

Beat Villiger wurde am Wahlwochenende mit dem drittbesten Resultat gewählt. Damals sagte er: «Ich will erst schauen, wie sich das weiterentwickelt. Aber wenn die ganze Sache weiterkocht, wenn es keine Ruhe gibt, und wenn trotz eingestelltem Verfahren weitere Haare in der Suppe gefunden werden, muss ich mich fragen, ob ich das will und ob ich das verkraften kann.»

Aussereheliches Verhältnis und Tochter

Villiger wurde von der Luzerner Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sein Auto wiederholt einer Person überlassen zu haben, die keinen Führerausweis besass (zentralplus berichtete). Auch tauchte der Vorwurf der Urkundenfälschung auf (zentralplus berichtete). Beide Untersuchungen wurden jedoch rechtskräftig eingestellt. Die wenige Tage vor dem Wahlwochenende aufgetauchten Recherchen versuchte er erst mit einer superprovisorischen Verfügung unter dem Deckel zu halten. Da zu diesem Zeitpunkt die meisten Zuger bereits brieflich abgestimmt hatten, blieben die Auswirkungen auf das Wahlergebnis wohl weitgehend aus.

Am Wahltag dann erklärte er, dass er mit der Frau ein Verhältnis hatte, aus dem im Jahr 2012 ein gemeinsames Kind hervorging. «Ich wollte meine uneheliche Tochter schützen. Genauso wie meine Frau und unsere drei ehelichen Kinder», erklärt Villiger seinen Versuch, den Fall unter dem Deckel halten zu wollen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 18.10.2018, 18:22 Uhr

    Bravo: Und an alle Moralisten uns Journalisten, die es eh besser können und nie Fehler machen, haltet einfach das Maul

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