BE: Tiefere Schwelle für Härtefälle

Der Berner Regierungsrat erleichtert den Zugang zur Härtefallhilfe für Unternehmen mit Spartenrechnung. Das sind Unternehmen, die mehrere Betriebe haben. Diese können für einen Teil ihres Unternehmens («Sparte») ein Härtefallgesuch einreichen. Neu ist dabei, dass die betroffene Sparte nicht mehr 50 Prozent zum Umsatz des Unternehmens beitragen muss, sondern lediglich 25 Prozent. Dank dieser Reduktion können laut Regierung neu auch Unternehmen unterstützt werden, die bisher die notwendigen Kriterien nicht erfüllt haben. Diese Verordnungsanpassung trage dazu bei, das Überleben dieser Betriebe und die damit Arbeitsplätze zu sichern.

Quelle:swisstxt
BE: Tiefere Schwelle für Härtefälle
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon