Bayerns Grenzpolizei: Verfassungswidrig
Bayern verstösst mit seiner eigenen Grenzpolizei teilweise gegen das Rechtsstaatsprinzip. Zu diesem Schluss kommt der bayrische Verfassungsgerichtshof. Für die Sicherung der Aussengrenze von Deutschland sei ausschliesslich der Bund zuständig. Das Urteil werde an der täglichen Polizeiarbeit in Bayern nichts ändern, kommentiert nun der bayrische Innenminister, Joachim Herrmann, das Urteil. Die Grenzkontrolle bleibe auch in Zukunft Aufgabe des Bundes. Die bayrische Grenzpolizei wurde 1948 eingeführt und nach dem Ende der DDR aufgelöst. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder führte sie 2018 zur Unterstützung der Bundespolizei wieder ein.
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