Bauten ohne Bewilligung trotzdem geduldet
Trotz fehlender Baubewilligung dürfen mehrere Dutzend Bootshäuser und Stege stehen bleiben. Ein Gesetz macht es möglich.
«Diese sind nicht per se illegal», sagt nun Mario Conca, Abteilungsleiter Baubewilligungen des Kantons Luzern, gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung». Conca beruft sich dabei auf das Wasserbaugesetz.
Dieses sieht vor, dass Bauten oder Anlagen ohne Bewilligung «auf Zusehen geduldet» werden können. Die zuständige Behörde kann derweil die Beseitigung der betroffenen Bauten veranlassen – sie muss aber nicht. Im Entwurf zum neuen Wasserbaugesetz ist der Duldungs-Passus von 1993 weiter vorhanden.
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