Bauern obsiegen bei Zulagenzwist

Für eine Schweizer Kuh gibt es auch dann Geld vom Bund, wenn die Kuh den Sommer auf einer französischen Alp verbringt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Im Fall geht es um die Kühe einer Waadtländer Bauernfamilie, die über den Sommer jeweils auf einer Alp im grenznahen Frankreich sind. Das Bundesamt für Landwirtschaft hatte darum entschieden, dass es keine Zulagen für die Milch der Kühe gibt, denn es handle sich um Französische Milch. Anders sieht es das Bundesverwaltungsgericht: Die Sömmerung von Vieh auf den grenznahen Alpen habe eine lange Tradition und sei in der Gesetzgebung berücksichtigt worden.

Quelle:swisstxt
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