Baubeginn Gefängniserweiterung

Die Aufstockung kann beginnen: Nach der Kreditbewilligung des Kantonsrates und dem Vorliegen der Baubewilligung wird noch dieses Jahr mit den Bauarbeiten für die Erweiterung des Haft- und Untersuchungsgefängnisses Grosshof begonnen werden. «Es erfolgt eine Aufstockung von heute 64 auf neu 104 Haftplätze», schreibt die Dienststelle Immobilien in einer Mitteilung. Die Inbetriebnahme der Erweiterungsbauten ist im Frühjahr 2017 vorgesehen.

Am 17. Juni 2013 hat der Kantonsrat einen Sonderkredit von 14,9 Millionen Franken für die Erweiterung des Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof bewilligt. Nach Abschluss des Baubewilligungsverfahrens, der Detailplanung und den Arbeitsvergaben kann plangemäss in den nächsten Tagen mit den Bauarbeiten begonnen werden. Dies schreibt die Dienststelle Immobilien in einer Mitteilung. Die Bauausführung erfolgt in Etappen und dauert gut zwei Jahre. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Erweiterungsbauten Grosshof sind im Frühjahr 2017 vorgesehen.

Akuter Platzmangel

Im Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof herrscht seit Jahren akuter Platzmangel. Mit verschiedenen baulichen Massnahmen wie Umnutzung von anderweitig genutzten Räumen in Gefängniszellen und Doppelbelegung von Einerzellen konnte das bestehende Platzangebot provisorisch erhöht werden. Die Justiz- und Vollzugsbehörden des Kantons Luzern können ihren gesetzlichen Leistungsauftrag nur dann erfüllen, wenn genügend rechtskonforme Haftplätze mit allen
erforderlichen Nebenräumen zur Verfügung stehen.

Dieses Ziel kann nun mit der Erweiterung des Haft- und Untersuchungsgefängnisses Grosshof erreicht werden.

Aufstockung um 40 Haftplätze

Das Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof wird von ursprünglich 64 auf neu 104 rechtskonforme Haftplätze ausgebaut. Realisiert werden ein zusätzlicher Gefängnistrakt innerhalb des bestehenden Gefängnisareals und die Aufstockung von drei bestehenden Zellentrakten. Anzahl, Grösse und Ausstattung der Räume richten sich nach den Vorgaben des Bundes für Bauten des Straf- und Massnahmenvollzuges.

Der dreigeschossige Erweiterungsbau wird über die bestehenden Korridore an das Hauptgebäude angeschlossen. Die Gestaltung und Materialisierung werden dem bestehenden Gebäude angepasst. Die Energieversorgung erfolgt durch die bereits vorhandene Energiezentrale, welche mit einer Fotovoltaikanlage ergänzt wird.

Plangemässer Baubeginn

Nach dem Abschluss des Baubewilligungsverfahrens, der Detailplanung und den Arbeitsvergaben kann plangemäss mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Bauausführung erfolgt in Etappen und dauert rund zwei Jahre. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Erweiterungsbauten Grosshof sind im Frühjahr 2017 vorgesehen.

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