Ätzendes Baustellenwasser in Baar abgepumpt

Bauarbeiter leitet Dreckwasser in Bach – jetzt droht ihm eine Geldstrafe

Das Wasser war vom Beton verunreinigt und hatte einen hohen pH-Wert. (Bild: Annawaldl, Pixabay)

Beim Bau der Bannäbni-Überbauung in Baar ist im April 2018 der Bachtalenbach in Mitleidenschaft gezogen worden. Für die Zuger Staatsanwaltschaft ist klar, wer dafür die Verantwortung trägt: Der Vorarbeiter, der das Baustellenwasser im Auftrag seines Chefs abgepumpt hat.

«2x Sachen» sollte er abpumpen, schrieb der Bauleiter in seinem Auftrag lapidar. Und genau das tat der Vorarbeiter, als er im April 2018 auf die Baustelle Bannäbni in Baar kam. Mit einer Tauchpumpe machte er sich an einer ausbetonierten Baugrube zu schaffen. Er leitete das Wasser direkt in einen Schacht, von wo aus es in den Bachtalenbach gelangte und diesen verunreinigte.

Der Vorarbeiter hatte nicht bedacht, dass das Baustellenwasser mit Beton kontaminiert war. Es hatte einen pH-Wert von 12,73. Zum Vergleich: Ein Blondierungsmittel – das bei unsachgemässer Anwendung bereits zu Verätzungen der Haut führen kann – hat einen Wert von 10 bis 11.

Selber denken!

Natürlich wusste der Mann nicht, dass er eine giftige Brühe abpumpte. Aber er unternahm auch nichts, um die Gewässerverschmutzung zu verhindern. Er hätte das Baustellenwasser gemäss der Zuger Staatsanwaltschaft erst in ein Absetzbecken leiten müssen.

Die Verunreinigung des Baches sei ohne Weiteres voraussehbar gewesen, heisst es in einem Strafbefehl. Auch wenn der Mann vorgebe, nicht entsprechend instruiert worden zu sein, hätte er erkennen müssen, dass es sich um verunreinigtes Wasser handelte. Zumindest hätte er bei seinem Chef nachfragen müssen, wie er damit umzugehen habe.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann nun wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz. Sie bestraft ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 130 Franken. Die 5200 Franken werden fällig, wenn er in den nächsten zwei Jahren eine ähnliche Straftat begeht. Sofort bezahlen muss er eine Busse von 1300 Franken.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Carina Leupi
    Carina Leupi, 15.07.2020, 14:11 Uhr

    …da kommt einem doch gleich wieder das Sprichwort «Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen» in den Sinn. Den Vorgesetzten trifft doch eine nicht unerhebliche Mitschuld, da er nicht in der Lage ist, sich klar auszudrücken: «2x Sachen!» ist als Anweisung mehr als erklärungsbedürftig. Hol- und Bringschuld nennt man das Prinzip. Aber im Zweifelsfall ist natürlich der ausländische Hilfsarbeiter schuld.

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