Basel-Stadt weitet Maskenpflicht aus

Der Kanton Basel-Stadt dehnt die Maskentragpflicht aus. Neu müssen die Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zur in Verkaufslokalen und Einkaufszentren Mund und Nase verhüllen, sondern auch in anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Falls der obligate Abstand nicht eingehalten werden kann, werden auch öffentliche und private Veranstaltungen auf 50 Personen beschränkt, teilt der Kanton in einer Medienmitteilung mit. In Restaurants, Bars, Clubs und Discos sind der Konsum von Speisen und Getränken nur noch sitzend erlaubt. Die neuen Massnahmen im Kanton Basel-Stadt gelten ab dem kommenden Montag.

Quelle:swisstxt
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