Zuger Wirtin pfeift auf alle Regeln

Bar hatte während des Lockdowns offen – nun muss Betreiberin 900 Franken zahlen

Die Gäste der Bar sassen trinkend beisammen, als die Polizei während des Lockdowns eine Kontrolle machte. (Symbolbild: Free-Photos, Pixabay)

Eine Zuger Wirtin ist Stammgast bei der Staatsanwaltschaft. Wegen illegalen Glücksspiels und Verstössen gegen das Ausländergesetz wurde sie bereits verurteilt – und auch um die Corona-Massnahmen scherte sie sich nicht.

Die Lokalität hat den Charme einer Räuberhöhle. Die Storen sind wohlweislich heruntergelassen, so dass Passanten von aussen keinen Einblick haben. Trotzdem entging der Polizei nicht, dass dort während des Lockdowns Gäste bedient wurden. An einem Abend Anfang April führte sie eine Kontrolle durch – und stellte prompt fest, dass mehrere Besucher trinkend beieinander sassen. Und dies, obwohl die Covid-Verordnung zu dem Zeitpunkt den Betrieb von Bars verboten hatte.

Keine Bewährung mehr: 900 Franken Geldstrafe

Die Serbin wird deswegen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Die 900 Franken muss sie direkt bezahlen. Ein bedingter Vollzug wird ihr wegen der zahlreichen Vorstrafen nicht mehr gewährt.

Die Frau ist für die Behörden eine alte Bekannte. In dem Lokal, das sie führt, wurde 2016 eine Spielhölle betrieben (zentralplus berichtete). Bereits damals wurde die heute 40-Jährige schuldig gesprochen, weil sie Ausländerinnen ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt hatte. Sie wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 70 Franken verurteilt.

Gelernt hat sie daraus offensichtlich nichts, wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht. Noch bevor die Probezeit der ersten Verurteilung abgelaufen war, stellte die Zuger Polizei zweimal erneut fest, dass in dem Lokal Frauen illegal im Service arbeiten.

Weiter ermöglichte die Wirtin von November 2017 bis Februar 2018 verbotenes Wettspiel und die Teilnahme an illegalen Lotterien in ihrem Lokal. Dafür musste sie 2019 eine Busse von 9000 Franken bezahlen (zentralplus berichtete).

Obwohl die Frau seit 2016 also mehrfach gegen das Gesetz verstossen hat, vollzieht die Staatsanwaltschaft die damals bedingt ausgesprochene Geldstrafe nicht. Das heisst: Sie muss die 2100 Franken vorerst nicht bezahlen. Sie wird jedoch verwarnt.

Frisör wurde beim Haareschneiden erwischt

Die Barbetreiberin war übrigens nicht die einzige Unternehmerin in jener Zuger Gemeinde, die sich nicht an die Covid-19-Verordnung hielt. Die Zuger Polizei erwischte auch einen Frisör, der seinen Laden illegalerweise offen hatte. Er war am Morgen des 11. April gerade dabei, einen Kunden zu frisieren, als die Kontrolle durchgeführt wurde (zentralplus berichtete).

Der Coiffeur wird mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 100 Franken bestraft, wie Recherchen von zentralplus jetzt zeigen. Da er jedoch nicht vorbestraft ist, wird ihm der bedingte Vollzug gewährt. Das heisst, er muss die 2000 Franken nur bezahlen, wenn er innerhalb einer Probezeit von zwei Jahren rückfällig wird. Sofort fällig wird allerdings eine Busse von 500 Franken.

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