Nur mit Covid-Zertifikat

«Bar 59» und «Galvanik» olé: Bundesrat gibt grünes Licht für Partys

Könnte bald wieder öffnen: Die Bar 59 in Luzern.

Endlich! Der Bundesrat will das Partyverbot auf den 28. Juni hin aufheben. Heisst: Wenn sich die Fallzahlen positiv entwickeln, können Clubs wie die Chicago Bar wieder öffnen. Rein kommt aber nur, wer ein Covid-Zertifikat hat.

Der Bundesrat möchte ab Montag, 28. Juni 2021, unter anderem die Maskenpflicht im Freien aufheben, in Restaurants die Gruppengrösse pro Tisch erhöhen und Discos sollen für Personen mit Covid-Zertifikat Ende Juni öffnen. Diesen Vorschlag gibt der Bundesrat bei den Kantonen in die Vernehmlassung. Zudem soll die Maskenpflicht an Bahnhöfen und Haltestellen fallen – und die Restaurants sollen wieder mehr Gäste empfangen dürfen.

Wichtigster – und wohl umstrittenster Punkt: Ab dem 28. Juni soll das Covid-Zertifikat zum Einsatz kommen. Die Covid-Zertrifikate (mitsamt der dazugehörenden App) wurden Anfang Woche lanciert. Luzern und Zug gaben am Freitag bekannt, dass die Ausstellung kommende Woche beginnen soll.

Geht es nach dem Bundesrat, so wird es für Grossanlässe und in Discos vorgeschrieben. In den Clubs dürfen höchstens 250 Personen gleichzeitig anwesend sein. Sie müssen keine Masken mehr tragen – aber ihre Kontaktdaten angeben.

Maskenpflicht im Büro und an Schulen fällt

Auch Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen, Sportbetriebe sowie Restaurants können den Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat einschränken. Sie profitieren dann von Erleichterungen bei den Schutzmassnahmen. In Bereichen des alltäglichen Lebens, etwa im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel oder an privaten Veranstaltungen darf das Zertifikat nicht eingesetzt werden.

Die generelle Maskenpflicht im Büro wird zudem aufgehoben. Gleiches gilt für die Schulen der Sekundarstufe II. Arbeitgeberinnen entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske nötig ist. Wird der erforderliche Abstand nicht eingehalten, gilt weiterhin eine Maskenpflicht. So etwa in Restaurants oder im Detailhandel.

Restaurants: Gruppengrösse draussen unbeschränkt

Im Inneren von Restaurants können neu sechs anstatt wie bisher vier Personen pro Tisch Platz nehmen. Wer aufsteht, muss die Maske anziehen. Draussen gibt es keine Beschränkung der Grösse der Gästegruppen mehr und auch die Sitzpflicht wird aufgehoben.

Die Vorschläge des Bundesrats sind nun bei den Kantonen in der Vernehmlassung. Definitiv entschieden wird am 23. Juni.

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