Zuger Stadtrat verrät Zeitplan

Baarerstrasse: Gebäude bleiben mindestens bis 2021 stehen

Bekommt noch etwas Gnadenfrist: Das ehemalige Marc-Rich-Gebäude an der Baarerstrasse. (Bild: sib)

Seit Monaten ist es still um das Projekt an der Baarerstrasse in Zug. Dieses sieht vor, den Abschnitt zwischen Gotthard- und Gubelstrasse komplett neu zu gestalten. Nun kommt jedoch wieder Bewegung in die Sache. Und: Die Stadt gewährt erstmals Einblick in den groben Zeitplan für das Projekt.

Allzu viele ikonische Häuserzeilen gibt es nicht in Zug. Diejenige an der Baarerstrasse zwischen Gotthard- und Gubelstrasse kann getrost als solche bezeichnet werden: Sie umfasst das ehemalige Marc-Rich-Gebäude, etwas aus der Zeit gefallene Bürokomplexe sowie den Glashof als eines der ersten Hochhäuser Zugs (zentralplus berichtete).

Doch diesem Stück Stadtgeschichte, für viele nicht weniger urzugerisch als die Altstadt, droht Ungemach. Denn es gibt grosse Pläne, die Silhouette soll ein gänzlich anderes Gesicht bekommen (zentralplus berichtete). Das wünschen sich sowohl die Stadt Zug als auch die betroffenen Grundeigentümer. Neben der Zuger Kantonalbank sind dies die Migros-Pensionskasse, die Pensionskasse Zug sowie die Liegenschafts- und Grundstücksverwaltungsfirma Gimmenenhof AG und die Immobilien-Anlagestiftung Assetimmo.

Abstimmung bremst Projekt zwischenzeitlich

Bereits vor über vier Jahren wurde das Siegerprojekt vorgestellt, wie die Zukunft des Abschnitts dereinst aussehen könnte. Es handelt sich um «ein Stück Zentrum von Zug» von Güller Güller und Slik Architekten. Seither hielten sich die Fortschritte in engen Grenzen – ausser, dass ein Verein mit den verschiedenen Grundeigentümern gegründet wurde.

An dessen Spitze steht Adrian Andermatt, Geschäftsleitungsmitglied der Zuger Kantonalbank. Bei einer Anfrage im Frühling verwies er darauf, dass das Projekt vorerst auf Eis gelegt worden sei.

«Mit dem Bebauungsplan sind wir schon relativ weit.»

Adrian Andermatt, Geschäftsleitungsmitglied Zuger Kantonalbank

Grund dafür war die Abstimmung zur Revision des Planungs- und Baugesetztes am 19. Mai. «Uns ging es darum, klare Grundlagen zu haben, worauf der Bebauungsplan basieren wird», erklärt Andermatt. Auf kantonaler Ebene kennt man den rechtlichen Rahmen nun also. Die konkrete Umsetzung innerhalb der Gemeinden – hier der Stadt Zug – steht jedoch noch aus.

Beim Bebauungsplan muss noch Hand angelegt werden

Der Verein hat sich nach der Abstimmung inzwischen wieder zusammengesetzt. Jedoch nicht, um inhaltliche Aspekte zu diskutieren. Vielmehr steht aktuell im Zentrum, einen Gesprächstermin mit der Zuger Bauchefin Eliane Birchmeier (FDP) und weiteren Vertretern des Baudepartements zu finden, wie Andermatt sagt. Angestrebt werde ein gemeinsames Treffen im Herbst.

Das Siegerprojekt gab Anhaltspunkte für den Bebauungsplan, wie der neue Zuger Stadtteil Baarerstrasse-West aussehen soll. (Bild: zvg)

Anschliessendes Ziel ist es, den Bebauungsplan fertigzustellen. «Diesbezüglich sind wir schon relativ weit», so Andermatt. Stadträtin Eliane Birchmeier ergänzt: «Das Mobilitäts- sowie das Umgebungskonzept müssen noch finalisiert werden.» Ausserdem folge noch die Schlussbereinigung des Berichts, bei der sämtliche beteiligte Parteien Inputs liefern können. «Denn ein Bebauungsplan ist immer auch ein Bericht», fügt Birchmeier an.

Politischer Prozess ist nicht mehr weit

Bezüglich Terminplan will sie sich nicht festlegen. Sie schätzt jedoch, dass der Bebauungsplan bis Jahresende oder Anfang 2020 bereit sein sollte. Danach folgt der politische Prozess.

Eliane Birchmeier (FDP) wurde vergangenen Herbst in den Zuger Stadtrat gewählt. (Bild: zvg)

Birchmeier sagt auch gleich, welche Etappen dieser umfasst: Prüfung durch den Stadtrat, Vorprüfung durch den Kanton, Beratung der zuständigen Kommissionen im Grossen Gemeinderat (GGR) Zug sowie erste und zweite Lesung im GGR. Die Bauchefin nennt als Dauer für den politischen Prozess rund eineinhalb Jahre. Ausserdem besteht die Möglichkeit, dass die Zuger Bevölkerung über das Projekt abstimmen darf – je nachdem, ob gegen den Entscheid des GGR das Referendum ergriffen wird. Dies würde den politischen Prozess entsprechend verlängern.

Mit anderen Worten, vor 2021 wird die Häuserzeile zwischen Gotthard- und Gubelstrasse unangetastet bleiben.

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