Gegen Verteidigungsdepartement und UBS

Baarer Firma zieht nach geplatztem Maskendeal vor Gericht

Das Baarer Unternehmen sollte für 25 Millionen Euro Masken liefern. Wegen eines Betrugverdachts ist der Deal aber geplatzt. (Bild: (Symbolbild: Unsplash/Nick Fewings))

Zu Beginn der Pandemie hat die Schweizer Armeeapotheke den Auftrag erhalten, Gesundheitsgüter wie Masken für das Gesundheitswesen zu beschaffen. Dabei haben sie unter anderem für 25 Millionen Euro Masken bei der Netztal AG in Baar bestellt. Wegem Betrugsverdacht ist der Vertrag kurzfristig geplatzt. Die Firma zieht damit vor Gericht.

Sie sind aus dem Pandemie-Inventar nicht mehr wegzudenken: Die Gesichtsmasken. Zu Beginn der Corona-Pandemie hat die Armeeapotheke deshalb den Auftrag erhalten, so schnell wie möglich Millionen von Masken zu beschaffen. Anfang April 2020 hat sie deshalb unter anderem bei der Baarer Handelsfirma Netztal AG bestellt. Doch bereits kurze Zeit später ist der Deal geplatzt. Und Hans-Christoph Vöhringer, der Besitzer der Firma, ist damit vor Gericht gezogen. Gegen das Verteidigungsdepartement (VBS) und die Grossbank UBS, wie «CH Media» schreibt.

Verdacht auf Geldwäscherei

Für insgesamt 25 Millionen Euro sollte die Netztal AG Masken liefern. Der Bund überwies dafür eine Vorauszahlung von 7,5 Millionen Euro an die UBS. Von da sollte das Geld weiter an verschiedene Maskenlieferanten, unter anderem aus China fliessen. Dabei klingelten bei der Grossbank die Alarmglocken. Laut dem Nachrichtenportal vermutete die UBS Betrug und forderte die Rückbuchung des Geldes, was umgehend folgte. Drei Tage später meldete die Bank dem Bund einen Verdacht auf Geldwäscherei.

Im anschliessenden Strafverfahren gab es jedoch keine Hinweise auf strafbare Handlungen. Und auch sonst gibt es in dieser Geschichte einige Ungereimtheiten, wie das Nachrichtenportal schreibt. Beispielsweise wusste der für die Maskenbeschaffung zuständige Brigadier Markus Näf bereits einen Tag nach der UBS-Meldung über den Geldwäscherei-Verdacht Bescheid. Den Verdacht erwähnte er nämlich im Statusbericht.

Brisant dabei: Das Geldwäschereigesetz schreibt vor, dass die Bank «weder Betroffene noch Dritte» über die Meldung des Verdachts informieren darf. Die VBS hätte also nur davon wissen können, falls sie diese selbst initiiert hätten. Was die VBS aber dementiert. Auf Anfrage des Nachrichtenportals gibt die Armee an, dass kein Mitarbeitender des VBS «Kenntnis oder einen Verdacht bezüglich Geldwäscherei» gehabt habe. Sie hätten weder mit der Meldung noch mit dem Strafverfahren etwas zu tun.

Lieferanten der Netztal AG fordern Schadenersatz

Inzwischen fordern mehrere der Maskenlieferanten Schadenersatz von der Baarer Handelsfirma. Die Netztal AG geht deshalb rechtlich gegen die UBS vor. Beim Zürcher Handelsgericht hat die Firma aber schlechte Karten. Der fallführende Richter vertrete den Standpunkt, die UBS habe richtig gehandelt, die chinesischen Lieferanten als Betrüger zu verdächtigen, wie das Nachrichtenportal schreibt. Der Besitzer möchte aber nicht so schnell aufgeben: «Ich will wissen, was hier gespielt wurde.»

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