Elektrofahrzeug bezahlt, aber nicht geliefert

Autoverkäufer haute gehbehinderten Zuger übers Ohr

Ein Mann wollte sich ein Elektrofahrzeug kaufen, um mobiler zu sein – und wurde dabei betrogen. (Symbolbild) (Bild: Archiv)

Ein Mann hat nach einem behindertengerechten Fahrzeug gesucht – und wurde auf der Website einer Firma aus Steinhausen fündig. Nach einer Probefahrt überwies er rund 30'000 Franken. Das Elektrofahrzeug bekam er aber nie.

Ein 39-jähriger Kaufmann hat einem gehbehinderten Zuger übel mitgespielt. Er gaukelte dem Mann vor, ihm ein Elektrofahrzeug zu verkaufen. In Wirklichkeit hatte er dieses nie besessen – und zog dem Kunden so mehr als 30'000 Franken aus der Tasche.

Das Opfer hatte wegen seiner Gehbehinderung im Internet nach einem geeigneten Fahrzeug gesucht. Dabei stiess der Mann auf das Inserat einer Firma aus Steinhausen. Er meldete sich per Mail beim Geschäftsführer, um mehr über das Gefährt zu erfahren.

Dieser teilte ihm mit, dass von dem gewünschten Modell nur noch ein letztes übrig sei, die restlichen habe er bereits verkauft. Die beiden verabredeten im Juni 2019 eine Probefahrt mit dem Vorgängermodell in Steinhausen. Danach entschied sich der Kunde, das neuste Modell des Gefährts für 31'233 Franken zu kaufen.

Der Verkäufer hatte nie ein solches Fahrzeug

Was er nicht wusste: Der Verkäufer hatte nie ein Fahrzeug dieses Modells besessen – und auch nie eines verkauft. Das hielt den Betrüger aber nicht davon ab, dem Kunden eine Rechnung zu stellen. Im Vertrauen darauf, dass der andere seinen Teil der Vereinbarung einhalten würde, überwies der Zuger den vollen Betrag. Und wartet vergebens auf die Lieferung. Bis heute.

Für die Zuger Staatsanwaltschaft ist klar: Der Verkäufer hatte nie die Absicht, das Gefährt zu liefern. Für den Kunden war dies freilich nicht erkennbar – weshalb es sich um einen Betrug handelt.

Firma gibt es nicht mehr

Der Geschäftsführer der Firma, der selber als Verkäufer auftrat, wird mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 90 Franken bestraft. Die 9000 Franken muss er zahlen, wenn er sich in den nächsten drei Jahren ein ähnliches Delikt zuschulden kommen lässt. Die übliche Probezeit von zwei Jahren wird verlängert, weil der Deutsche vorbestraft ist. Sofort bezahlen muss er zudem eine Busse in der Höhe von 2250 Franken.

Der Mann handelte «in der Absicht, (…) sich einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen und nach seinem Gutdünken über das Geld zu verfügen», heisst es im rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Seine Firma befindet sich inzwischen in Liquidation.

Das Betrugsopfer kann nun beim Gericht eine Schadensersatzklage einreichen.

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