Zuger Polizei sucht Zeugen

Zug: Autofahrer bricht Velofahrer den Kiefer

31-jähriger Velofahrer erleidet Kieferbruch. (Bild: Zuger Polizei)

Bei einem Streit ist es am Dienstag am Zuger Hafen zu Handgreiflichkeiten gekommen. Ein Autofahrer verletzte einen Velofahrer bei einem Streit im Gesicht. Die Zuger Polizei sucht nach Zeugen und dem mutmasslichen Täter.

Ein Velofahrer überquerte am Dienstagnachmittag die Chamerstrasse beim Fussgängerstreifen, Höhe Podium 41. Als ein Autofahrer hupte, drückte der Velofahrer seinen «Missmut mittels Handzeichen in der Luft» aus, wie es die Zuger Polizei in einer Mitteilung formuliert.

Die beiden Verkehrsteilnehmer trafen anschliessend beim Hafenplatz erneut aufeinander. Es kam zu einem Wortgefecht und schliesslich verpasste der Autolenker dem Velofahrer einen Faustschlag ins Gesicht. Dabei erlitt der 31-Jährige einen Kieferbruch. Auch sein Mobiltelefon wurde in Mitleidenschaft gezogen, als er den Streit aufzeichnete. Das Opfer erstattete später bei der Polizei Anzeige.

Autofahrer wird gesucht

Die Polizei sucht Zeugen. Beim beschuldigten Autolenker handelt es sich um einen 25 bis 35 Jahre alten Mann, mit dunkelbraunen, kurzen, glatten Haaren und Dreitagebart. Er trug ein helles T-Shirt und eine kurze, graue Hose und fuhr einen hellblauen Kleinwagen. Er war in Begleitung eines Beifahrers. Dieser ist schlank und rund 190 Zentimeter gross.

Personen, die den Streit beobachtet haben und weitere Angaben zum Lenker oder seinem Fahrzeug machen können, werden gebeten, sich bei der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei zu melden (T 041 728 41 41). Die Zuger Polizei fordert insbesondere den Beschuldigten auf, sich von sich aus zu melden.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Riccardo Spielmann
    Riccardo Spielmann, 05.05.2021, 11:04 Uhr

    Unabhängig von diesem bedauerlichen Vorfall: Dass viele Velofahrer über den Fussgängerstreifen fahren, ist inakzeptabel und sollte geahndet werden. Viele scheinen gar nicht zu wissen, dass dies untersagt ist. Man sieht sogar Eltern mit Kindern, die dies praktizieren. Warum nicht mal eine Kampagne der Polizei dazu?

    Dass da mal ein Autofahrer hupt, kann ihm jedenfalls nicht angelastet werden. Es ist ja die einzige Möglichkeit, auf das Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Wobei die Einsicht des Velofahrers häufig fehlt, was sich dann im «Velofahrergruss» zeigt.

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    • Profilfoto von Hans Perler
      Hans Perler, 05.05.2021, 15:26 Uhr

      Erstens: Über den Fussgängerstreifen zu fahren ist verboten und wird ja auch geahndet, wird es denn gesehen.
      Zweitens: Dem Autofahrer wird ja nicht das hupen angelastet, sondern der Kieferbruch nachdem er, hier erlaube ich mir den Artikel zu zitieren, «dem Velofahrer einen Faustschlag ins Gesicht schlug» (eine Formulierung übrigens, die ein Faustschlag ins Gesicht der deutschen Sprache geschlagen ist).

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