Martin Schwegler zum Kopftuchverbot einer Schulgemeinde – 18.07.2013, 17:40 Uhr
Uns fehlen die Klosterfrauen
Der Entscheid des Bundesgerichtes, ein Kopftuchverbot einer Schulgemeinde aufzuheben, gibt weiterhin zu reden. Martin Schwegler zieht in seinem Beitrag Parallelen zu Klosterfrauen.
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Wer soll von exorbitanten Gewinnen profitieren – Manager oder Aktionäre?
Mein Hauptargument ist: Wenn wir ein Gesetz machen, dann muss es Wirkung zeitigen. Zudem muss nicht jedes moralisch verwerfliche Verhalten auf Verfassungsebene verboten werden. Eine höhere Boni-Besteuerung, wie sie bspw. Ständerat Koni Graber als Gegenvorschlag zur Minder- Initiative vergeblich eingebracht hat, würde mehr Sinn machen als ein blosses Verbot. Marcel Budmiger und Philipp Federer taxieren bloss - sie geben meinen Argumenten schlechte Noten, sagen aber nicht, wieso diese schlecht sind. Philipp Federer ist so korrekt, dass er zugibt, dass die 1:12 Initiative nicht zu höheren Löhnen bei den tieferen Einkommen führen wird. Gemäss heutiger NZZ am Sonntag ist die 1:12 Initiative ergriffen worden, um die Juso's ins Gespräch zu bringen. Wie bei den meisten heute ergriffenen Initiativen geht es um Parteistrategie und nicht um die Lösung echter Probleme.