• Kantonsgericht gibt grünes Licht für die Räumung des Eichwäldli

    Besten Dank für Ihr Interesse. Die Rechtsmittelfrist läuft noch immer. Wir bleiben dran.

  • Staatsanwaltschaft Luzern verurteilt vier Maskenverweigerer

    Ich selber war an dieser Verhandlung, nach welcher die Beschuldigte freigesprochen wurde (Link). Zudem haben wir über den Fall eines Mannes berichtet, der die Abstandsregeln nicht eingehalten hatte und deshalb vom Bezirksgericht verurteilt wurde (Link).

  • «Mass-Voll ist eine Einstiegsdroge, die zum Realitätsverlust führt»

    Es handelt sich um freie Journalisten, die für verschiedene Medien arbeiten - unter anderem haben sie auch Texte für die Republik geschrieben. Zudem tritt Raimond Lüppken wegen seiner Recherchen in diesem Bereich immer mal wieder als Experte für Rechtsextremismus in den Medien auf (zuletzt beispielsweise in der Aargauer Zeitung).

  • Staatsanwaltschaft Luzern verurteilt vier Maskenverweigerer

    Vielen Dank für das Interesse. Die Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Ich versuche es trotzdem. Seit dem 1. Februar kann die Polizei direkt Ordnungbussen verteilen, wenn sie Verstösse gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie feststellt. Sie zwischen 50 und 200 Franken. Grundlage dafür ist das Covid-19-Gesetz. Auch im Frühling 2020 konnte die Polizei direkt Bussen verteilen. Weil damals die «ausserordentliche Lage» galt, hatte die Polizei da temporär das Recht, normale Ordnungsbussen vor Ort gegen Massnahmen-Verstosser auszusprechen. Was aber galt in der Zeit dazwischen? Da konnte die Polizei nicht selber und direkt Ordnungsbussen aussprechen, wenn gegen die Corona-Massnahmen verstossen wurde. Das heisst: sie leitete dann ein ordentliches Strafverfahren ein. Dieses führte die Staatsanwaltschaft, welche einen Strafbefehl wegen eines Verstosses gegen die Covid-Verordnung erlassen konnte. Wird dagegen nicht innerhalb von zehn Tagen Einspruch erhoben, wird dieser rechtskräftig und die Beschuldigten müssen die Strafe bezahlen. Wenn der Strafbefehl angefochten wird, befasst sich als nächstes das Bezirksgericht mit dem Fall und überprüft, ob sich die Sache tatsächlich so zugetragen hat, wie die Staatsanwaltschaft dies festgestellt hat. Wenn das Gericht zum Schluss kommt, dass die Person nicht gegen die Covid-Verordnung verstossen hat, wird sie freigesprochen. Falls nicht, wird die Verurteilung bestätigt und es fallen zusätzlich zur Busse Verfahrenskosten an, die gut und gerne über tausend Franken ausmachen.

  • Zuger Polizei hebt illegales Waffenlager eines mutmasslichen Rechtsradikalen aus

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Es ist so: Der Waffenfund wurde im August 2020 von der Zuger Polizei nicht mitgeteilt, erst durch zentralplus wurde er publik. Neu ist ausserdem, dass der Mann verurteilt worden ist - der entsprechende Strafbefehl ist gerade erst rechtskräftig geworden.

  • So tickt die Hackerin aus Luzern, die das FBI mit ihrem Angriff auf Trab hält

    Vielen Dank für den kritischen Kommentar und die Präzisierung. Tillie Kottmann hat sich dazu auf Instagram geäussert und geschrieben, dass sie sich als non-binär identifiziert, derzeit aber mit dem Namen Tillie experimentiere, weshalb wir im Text diesen Namen und das weibliche Geschlecht verwendet haben. Weiter stand in der Insta-Story, dass ihr Pronomen auf deutsch egal seien.

  • Stadt Luzern: Rund 300 Personen solidarisieren sich mit Ebikoner Arzt

    Ich verweise gerne nochmals auf die Netiquette. Wir lassen keine Beleidigungen zu - weder gegenüber anderen Kommentatoren noch gegenüber unseren Mitarbeiterinnen. Diesen Kommentar lasse ich aber bewusst stehen – denn er zeigt ganz wunderbar die Schwierigkeiten, mit denen wir tagtäglich kämpfen. Statt der Einladung zu folgen und konstruktiv mitzudiskutieren, welche Begriffe in der Corona-Pandemie verwendet werden sollten, um die verschiedenen Haltungen darzustellen, wird die Journalistin angegriffen und als "Lügenbaronesse" berzeichnet. Schade.

  • Yacht von Zuger Milliardär zerstört Hafenanlage in der Karibik

    Vielen Dank fürs kritische Feedback – auch solches ist wertvoll für uns. In der Rubrik "News aus der Region" sammeln wir Nachrichten und kleinere Meldungen aus aller Welt, die einen Bezug zur Region haben und deshalb Zuger und Luzernerinnen interessieren könnten. Das Ziel: Wer zentralplus liest, soll über möglichst alles Bescheid wissen, was in der Region für Gesprächsstoff sorgt - das ist die Überlegung dahinter.

  • Stadt Luzern: Rund 300 Personen solidarisieren sich mit Ebikoner Arzt

    Zur Transparenz: zentralplus setzt keine Kommentatoren ein, um das Forum zu bewirtschaften und Diskussionen anzuheizen. Der Vorwurf ist schlicht absurd. Wenn wir mitdiskutieren, dann unter unseren Autornamen. Gelöscht werden Kommentare, die nicht unserer Netiquette entsprechen. Jemandem zu unterstellen, er sei ein Phantomkommentator, nur weil er die eigene Ansicht nicht teilt, finde ich fragwürdig.

  • Unbewilligte Demo für Ebikoner Arzt angekündigt

    Danke für die kritische Rückmeldung. «Geworben» hat zentralplus aus meiner Sicht mit dem Artikel nicht – weder für die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration und noch für die Missachtung der Pandemiemassnahmen. Richtig ist, dass wir darüber informiert haben, dass eine Kundgebung geplant ist und die Organisatoren dafür keine Bewilligung eingeholt haben. Allerdings ist es gemäss bundesrichterlicher Rechtssprechung so, dass Spontandemos geduldet werden müssen. Eine solche liegt vor, wenn eine Kundgebung eine spontane Reaktion auf ein Ereignis ist - was vorliegend des Fall sein dürfte.

1 3 4 5 6 7 17