• Kesb schützt junge Luzernerin vor einer Zwangsheirat

    Sie mögen staunen, aber die Religionszugehörigkeit ist im Urteil kein Thema und wird mit keinem Wort erwähnt. Spielt aus Sicht des Gerichts wohl keine Rolle. Ihr Vorschlag, Menschen mit einer bestimmten Religionszugehörigkeit zu "eng zu überwachen", ist einfach nur gruselig.

  • Emmer Einwohnerrat will Energiekrise mit Mini-AKW lösen

    Vielen Dank für den Hinweis und das aufmerksame Lesen. Sollte tatsächlich eine Milliarde heissen, wir passen das gleich an.

  • Kesb verkauft das Elternhaus einer Zugerin

    Danke für die Frage. Im Urteil (siehe Originalquelle am Ende des Textes) ist die finanzielle Situation noch detaillierter beschrieben. Insgesamt lasten auf der Liegenschaft Hypothekarkredite im Gesamtbetrag von 2,4 Millionen Franken. Darin enthalten ist eine Festhypothek von 250'000 Franken, die jetzt zurückbezahlt werden müsste. Wie viel nach dem Verkauf bleibt, lässt sich von aussen nicht beurteilen. Klar ist: Da das Ehepaar eine Beiständin hat, wird das Geld wohl kaum einfach an die Tochter verschenkt. Solange die beiden im Heim sind, entstehen laufende Kosten, die gedeckt werden müssen.

  • Wo ist der letzte Fischer der Stadt Zug geblieben?

    In unserer Presseschau weisen wir unsere Leser auf Artikel hin, die für sie interessant sein könnten. Dieser ist so einer, dachten wir. Merci für den Hinweis, dass der Laden wieder offen ist. Wir gehen dem gerne nach.

  • Angeblicher Boa-Verkauf sorgt für Verwirrung

    So schlau bin ich auch. Nur: Handänderungen werden mit einer gewissen Verzögerung in Grundbuch eingetragen – weshalb ich es vorgezogen habe, noch direkt bei der Stadt nachzufragen. Den Zwischenschritt habe ich im Artikel nicht erwähnt, um die geschätzten Leser nicht zu langweilen.

  • Buch über Landammannfeier: Verlage lassen Finger davon

    Falsch. Die Weltwoche hat im September 2021 einen Artikel veröffentlicht, der übrigens auch in der Quellenangabe verlinkt ist. Es stimmt, dass die Sonntagszeitung ebenfalls einen Auszug veröffentlicht hat. Allerdings später. Deshalb habe ich diesen nicht herangezogen an der Stelle in meinem, an der er darum geht, seit wann eine erste Version des Manuskripts vorgelegen haben dürfte. Wir hatten aber selbstverständlich darüber berichtet. Und zwar hier.

  • Grosseltern dürfen ihren Enkel nicht nach Zug holen

    Merci für die Nachfrage. Die Adoption ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts, des Regierungsrats und des Amts für Migration rechtsmissbräuchlich – es sind sich also alle Instanzen einig. Das Wort "diese" in der zitierten Passage bezieht sich auf die Adoption und nicht auf die Entscheide der Schweizer Behörden beziehungsweise der Vorinstanzen.

  • Rimoldi verurteilt: Anzeige der Stadt Luzern zeigt Wirkung

    Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl ausgestellt, dieser wurde nicht angefochten - und damit rechtskräftig. Die Sache ging nicht ans Gericht.

  • Rimoldi verurteilt: Anzeige der Stadt Luzern zeigt Wirkung

    Als kritische Berichterstatterin nehme ich die Behörden hier nur ungern in Schutz. Aber: Dass die Staatsanwaltschaft von sich aus über Strafverfahren gegen eine bestimmte Person informiert, die noch dazu nicht abgeschlossen sind, wäre äusserst unüblich und persönlichkeitsrechtlich problematisch. Justizöffentlichkeit heisst: Die Entscheide dürfen eingesehen werden. Auf Informationen zu laufenden Verfahren besteht kein rechtlich bindender Anspruch. Besonders wegen der Unschuldsvermutung gilt es in solchen Fällen vorsichtig abzuwägen.

  • Rimoldi verurteilt: Anzeige der Stadt Luzern zeigt Wirkung

    Sowohl die Bussen als auch die Gebühren entsprechen dem üblichen für Verstösse gegen das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes - und genau das und nur das war Thema dieser beiden Strafbefehle.

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