• Y-Lösung am Pilatusplatz Luzern: Jetzt wird es spannend

    Guten Tag Besten Dank für Ihre Rückmeldung. Tatsache ist jedoch, dass die gelb markierte Fläche durchaus die Obergrundstrasse ist. Ich bitte Sie diesbezüglich etwa die Strassenkarte der Stadt Luzern zu konsultieren, die Sie unter diesem Link aufrufen können. Das Passbüro und das Gewerbe um das Gebäude ist zwar auch auf dieser Seite mit Hallwilerweg angeschrieben, dies bezieht sich jedoch auf die andere Gebäudeseite.

  • Luzern: Bypass-Gegner tischen vernichtendes Gutachten auf

    Guten Tag, Danke für den kritischen Kommentar zu diesem Artikel. Das Gutachten fordert nichts Geringeres, als eine Überarbeitung des gesamten Projektes auf einer komplett anderen Grundlage. Das ist weit mehr als eine simple Aufdatierung einiger Zahlen. Davon abgesehen, beinhaltet das Gutachten diverse weitere kritische Anmerkungen und Schlussfolgerungen – etwa in Bezug zu den Klimakosten oder den Auswirkungen des Baus auf die betroffenen Standortgemeinden. Mit Verlaub: Wenn nach 10 Jahren Planung und intensiver politischer Debatte ein Gutachten zum Schluss kommt, dass man de facto von vorne beginnen muss, darf dieses Gutachten durchaus als «vernichtend» gewertet werden. Genau diese Wertung habe ich vorgenommen.

  • ÖV-Angebot in Luzern: 2035 ist die Zitrone ausgepresst

    Guten Tag Herr Schmoker Besten Dank für Ihre kritische Rückmeldung. Ich gebe Ihnen recht, der Titel ist irreführend und wurde unnötig zugespitzt. Ich habe die ursprüngliche Version nun wieder übernommen.

  • Fall VBL: Weshalb der Luzerner Stadtrat wohl doch in der Verantwortung steht

    Guten Tag Besten Dank für Ihr Schreiben und die kritischen Anmerkungen. Um Ihre Kritik am Artikel besser verstehen und analysieren zu können müsste ich jedoch wissen, was genau Sie daran bemängeln. Konkret: - Welche Begrifflichkeiten werden falsch verwendet? - Welche Sachverhalte stehen nicht im Kontext? Bezüglich dem Gutachten: Aus dem Text geht klar hervor, dass das juristische Gutachten von Verwaltungsrechtsprofessor Markus Müller von der Universität Bern stammt. Das Gutachten – beziehungsweise die Medienmitteilung der GPK, die das Gutachten enthält – ist im Text verlinkt. Von Regierungsbeschlüssen aus Bern ist zudem nirgends die Rede. Es geht um einen Befund der Geschäftsprüfungskommission. Zur Frage wozu: Wer die Letztverantwortung für eine AG trägt, die ganz oder zur Mehrheit einer Stadt oder einem Kanton gehört, ist eine der zentralen Fragen in diesem Subventionsgelderstreit. Die Position des Luzerner Stadtrates wird im Artikel wiedergegeben. Das juristische Gutachten aus Bern kommt in dieser Grundsatzfrage jedoch zu einem anderen Schluss. Das ist durchaus relevant.

  • Ist das die Roboter-Apokalypse? «Robo-Pizzaiolo» in Luzern aufgetaucht

    Um den Pizza-liebenden Turtle Raphael zu zitieren: «Cowabummer!»

  • Jetzt ist es soweit: In der Zuger Innenstadt gilt Tempo 30

    Guten Tag und danke für Ihre Frage Die angesprochenen Verengungen gehören zu den sogenannten «flankierenden Massnahmen» einer Tempo-30-Zone. Auf der Webseite des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) finden sie die «Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen». Unter Artikel 5, Absatz 3 zur Gestaltung des Strassenraums heisst es dort: «Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, wie das Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungselementen.» Den Link dazu finden Sie hier: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/23/de Gemäss dem Bundesamt für Strassen sollen Anpassungen dem Zweck dienen, die Grenzen aufzuzeigen und neue Gefahrenquellen zu verhindern. Zu diesen Anpassungen können eben auch Verengungen der Fahrspur gehören. Beispiele dafür sind «Horizontalversätze» durch welche die Fahrbahnachse verengt/verschoben wird oder «Seitliche Einengungen»: Eine örtliche Reduzierung der Fahrbahnbreite, die mehr Sicherheit für die Fussgänger bringen soll. Mehr Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link des Astras (Seite 22/23): https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/abteilung_strassenverkehrallgemein/verkehrsberuhigunginnerorts.pdf.download.pdf/verkehrsberuhigunginnerorts.pdf Und in diesem Dokument des TCS (Seite 20): https://www.tcs.ch/mam/Digital-Media/PDF/Booklets/zonen.pdf

  • Der Frühling kommt, die Luzerner Lärmposer sind bereits da

    Guten Tag, Besten Dank für Ihren Input. Wir haben, mit Blick auf Zug, über dieses Thema vergangenes Jahr auch schon berichtet: (https://www.zentralplus.ch/autoposer-am-zugersee-am-wochenende-heulen-die-motoren-wieder-auf-1822843/). Wir bleiben aber auch in der aktuellen «Saison» am Thema dran und nehmen den Input gerne auf.

  • Grossaufmarsch der Coronaskeptiker in Zug

    Weil die Organisatoren und Teilnehmer den getroffenen Massnahmen des Bundes bezüglich Corona skeptisch gegenüberstehen. Im Text wird Marion Russek-Darphin, die Vizepräsidentin der Freundinnen und Freunde der Verfassung, diesbezüglich ja zitiert: Sie betonte in ihrer Rede, dass die Demonstrierenden keine Coronaleugner, sondern Massnahmenskeptiker seien.

  • Grossaufmarsch der Coronaskeptiker in Zug

    Guten Tag Herr Potthoff Ihrer Anschuldigung der «Stimmungsmache» muss ich entschieden widersprechen. Die Teilnehmer der Demo kommen im Text ausführlich zu Wort. Die gemachten Aussagen und Argumente der Teilnehmer, Redner und Rednerinnen werden weder kommentiert, noch in irgendeiner Form ins Lächerliche gezogen. Wer in diesem Text verunglimpft werden soll, ist mir nicht ersichtlich. Kritik an unserer Berichterstattung darf durchaus sein – ich bitte Sie aber sachlich und inhaltlich konkret zu bleiben, statt pauschal zum Zweihänder der «Lügenpresse» zu greifen.

  • Autos oder Menschen: Wem gehören die Kantonsstrassen in Luzern?

    Wenn man bedenkt, dass die Distanz bis zum Mond «lediglich» rund 384'000 Kilometern beträgt, dann ist das tatsächlich doch etwas zu viel. Es sind rund 523 Kilometer. Herzlichen Dank für den Hinweis!