• Drogendelikte kosten den Kanton Luzern jährlich 7 Millionen Franken

    Zum Titel: Das Betäubungsmittelgesetz kommt den Kanton Luzern einiges teurer zu stehen. Neben den 7.2 Millionen für den Strafen- und Massnahmevollzug kommen - unter anderem - noch die Lohnkosten der 51'473 Arbeitsstunden, das sind in etwa 26 Vollzeitstellen. Macht (inklusive der Sozialabgaben) noch einmal mehr als drei Millionen. Und das ist immer noch nicht alles, weiter kommen die Kosten der Gerichtsverfahren etc. etc. Oder anders ausgedrückt: Das Betäubungsmittelgesetz und damit die Drogenprohibition verursachen hohe staatliche Kosten, die GewinnerInnen der Drogenprohibition sind die DrahtzieherInnen des Drogenhandels.

  • Direktorin des Luzerner Kunstmuseums bringt Neuwahlen ins Spiel

    Die Möglichkeit der Abwahl gab es von 1875 bis Ende 2006, wurde aber niemals genutzt. Habe gestern eine Motion eingereicht, damit dies wieder möglich wird. http://www.gruene-luzern.ch/?p=artikel&id=201709081111

  • Datenschutz in Luzern nicht gewährleistet

    Für die Grünen Luzern habe ich heute folgenden Vorstoss eingreicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Datenschutzbeauftragten DSB bereits für das kommende Jahr 2015 ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit der DSB seinen gesetzlichen Aufgaben gerecht werden kann, insbesondere sind die Stellenprozente ausreichend zu erhöhen, jedoch mindestens zu verdoppeln. Heute muss die Stelle mit insgesamt 90 Stellenprozenten, wovon 40 für Sekretariat, auskommen. Begründung: Unmittelbar vor den Sommerferien haben die Luzerner KantonsrätInnen den Tätigkeitsbericht 2013 des Datenschutzbeauftragten DSB erhalten. Der Inhalt ist beunruhigend. In der Zusammenfassung schreibt der DSB von „prekärer Ressourcensituation“ (S. 2, Vorwort) und „dass die gesetzlichen Aufgaben wiederum nicht vollumfänglich wahrgenommen werden konnten“ und sich „die Lage von Jahr zu Jahr“ verschärfe. In weiteren Ausführungen konkretisiert er die Mängelliste. So sei „das zur Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes unverlässliche Durchführen von Audits in den Bereichen Informatik, Polizei, Gesundheit, Soziales und Bildung in den Verwaltungen des Kantons (zuzüglich verwaltungsexterne Einheiten mit kantonalen Leistungsaufträgen) sowie der 82 Gemeinden“ (S.17) nicht regelmässig und systematisch umzusetzen. Auch vermöge der Kanton Luzern „den Anforderungen des Bundes in Bezug auf die durchzuführenden Kontrollen der Nutzung des Schengen Informationssystems (SIS) durch Polizei und Migrationsbehörden“ nicht nachzukommen. Und für die nahe Zukunft sieht der Datenschutzbeauftragte anstehende wichtige Arbeiten, die er mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht adäquat umsetzen kann, namentlich bemängelt er das „Fehlen ausreichender Kontrollmöglichkeiten“ in Bezug auf „die im Rahmen der kantonalen E-Government.-Strategie bereits geschaffenen und in den kommenden Jahren noch zu verwirklichenden Webportalen und zentralen Datenbanken von Kanton und Gemeinden“ (S. 17). Die Situation ist also gravierend, die Situation muss dringend dahingehend verbessert werden, dass der Datenschutzbeauftragte gemäss den gesetzlichen Vorgaben arbeiten kann. Denn: Ein Kanton, der die gesetzlichen Vorgaben (die eigenen und die des Bundes) aus finanziellen Gründen nicht umsetzen will, verliert das Vertrauen der EinwohnerInnen dieses Kantons. Hans Stutz Weitere Unterschriften folgen

  • Was soll eine gemeinnützige AG bringen?

    „Gemeinnützig“ soll die Aktiengesellschaft sein, die die städtischen Heime nach einer allfälligen Auslagerung führen soll. Tönt gut, und so denkt man, die AG wird wohl keine Dividenden auszahlen und Ertragsüberschüsse würden „investiert“ und zwar „in ihre Kernkompetenzen, in Infrastruktur und in Innovationen“. So behauptet es zuerst auch der Stadtrat. Alles wird wieder investiert? Nein natürlich nicht, sagt weiter hinten im Text auch der Stadtrat, ausgeschüttet würden entweder „keine oder nur sehr geringe Dividenden (im Sinne einer minimalen Verzinsung des zur Verfügung gestellten Eigenkapitals)". Also doch: Erarbeitetes Geld wird der Aktiengesellschaft entzogen. (Und wo wird es dann fehlen?) Und je weiter man im stadträtlichen Bericht liest, desto klarer formuliert es die Regierung. Zuerst meint sie: „Ob und in welcher Höhe Dividenden zulässig sind, bzw. statutarisch ausgeschlossen/begrenzt werden müssen, muss mit der Steuerverwaltung definiert werden.“ Und weiter: „Die Dividende ist so zu beschränken, dass der Steuerstatus der Gemeinnützigkeit durch diese Ausschüttung nicht gefährdet wird“. Gemeinnützigkeit als Vorwand und schöner Schein? Kann sein, muss nicht unbedingt, alles eine Frage der Definition. Und die Definitionsmacht hat diesmal die Eidgenössische Steuerverwaltung. Gemeinnützig ist bereits, wenn man die Dividende oder den Zinsertrag beschränkt, auf die Hälfte des anerkannten Zinssatzes für Betriebskredite und der beträgt zurzeit 3.75 Prozent. Folglich darf die Stadt jährlich 1,875 Prozent vom eingesetzten Kapital aus der Aktiengesellschaft herausholen. Die Stadt lagert als Sacheinlage 78 Mio. Franken in die Aktiengesellschaft und beansprucht jährlich 780'000 Franken (= 1 Prozent) als Zins/Dividende. Und darauf will der marktgläubige Stadtrat auch nicht verzichten: „Ein Verzicht auf eine Dividende würde zu einer verdeckten Subventionierung und somit zu einer Bevorzugung des Unternehmens gegenüber anderen privaten Heimen in der Stadt Luzern führen.“ Oder anders ausgedrückt. Auch die Stadt macht die Pflege alter Menschen zum Geschäft. Und singt das Lied der privatwirtschaftlichen Anbieter. Das Geld wird nachher fehlen, entweder für die Pflege oder bei den Investitionen. Siehe: http://hans-stutz.ch/blog/2014/05/14/auslagerung-has-schindluder-mit-%E2%80%9Egemeinnutzig/

  • Den Millionären geben, den Bürgern nehmen – Steuerpolitik à la CVP

    David Roth hat recht: "In den letzten Jahren hat also vor allem eine Verschiebung der Steuerlast weg von den Unternehmen und Vermögenden, hin zu den Verdienenden stattgefunden." Er zieht dann den Schluss: keine Steuerfusserhöhung! Das überzeugt nicht! David Roth übersieht, dass im kommenden Jahr 2014 massive Sparübungen durchgesetzt werden sollen, vor allem auch - aber nicht nur - im Bildungswesen. Dort sollen sie gar an die Substanz gehen! Nur: Die Durchsetzung einer Steuergesetzrevision braucht Zeit, Monate, wenn nicht ein Jahr oder zwei. Daraus folgt, für das kommende Jahr braucht es eine Steuerfusserhöhung, auch dadurch werden Vermögende mehr und juristische Personen verhältnismässig mehr abliefern müssen. Für die nahe Zukunft braucht es dann eine Revision des Steuergesetzes, die einerseits die Unternehmenssteuern wieder erhöht und andererseits die Progression bei den Vermögenden verstärkt. Und ach ja, David Roth! Leider wird die ungerechte Steuerpolitik nicht nur von der CVP vertreten, im Gegenteil: die Antreiber in dieser Umverteilungsübung unter dem Schlagwort "Steuerwettbewerb" sind die anderen bürgerlichen Parteien. Wenn mich nicht alles trügt, sind es zur zeit vor allem CVP-VertreterInnen, die einsehen, dass die Strategie gescheitert ist! Dein CVP-Bashing zielt deshalb an der politischen Realität vorbei!

  • Darf in Luzern bald wieder verdeckt ermittelt werden?

    Verdeckte Fahndung dauere "nicht länger als einen Monat", schreibt Dominic Graf. Dies gilt für den Kanton Luzern nicht. Da sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Polizei (=konkret jeder Polizeioffizier) "im Vorfeld von Strafverfahren eine verdeckte Fahndung anordnen" könne. Und dass nach einem Monat die Fortsetzung einer Genehmigung durch einen Polizeioffizer bedürfe und dann weiter: "Sie (=die Genehmigung) kann einmal oder mehrmals um jeweils einen Monat verlängert werden." Im Klartext: Sie dauert so lange die Polizei es will, eine Kontrolle durch ein Gericht oder eine andere Instanz fehlt. Es ist ein Vorschlag, der den Geruch des Polizeistaates mit sich führt.

  • Luzerner Regierung sorgt für Kopfschütteln

    Ergänzungsleistungen für Familien würden - zumindest für Erziehende mit Kind/Kindern - diesen Missstand verhindern.