AUT: Touristen-Registrierungspflicht

In Österreich gilt aufgrund der Corona-Pandemie ab Freitag eine digitale Registrierungspflicht. Ab dann müssen sich Reisende elektronisch registrieren, sobald sie nach Österreich reisen. Ausgenommen sind regelmässige Pendler und Transitreisende. Neben Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse muss ab Freitag auch die Wohn- sowie die Aufenthaltsadresse in Österreich angegeben werden. Die Regelung, dass sich Einreisende nach Österreich zehn Tage in Quarantäne begeben müssen, bleibt zudem weiter aufrecht. Mit einem negativen Coronatest kann nach frühestens fünf Tagen die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

Quelle:swisstxt
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