Ausschaffungshaft für Junge möglich

Minderjährige abgewiesene Asylsuchende sollen weiterhin in Ausschaffungshaft gesetzt werden dürfen. Der Ständerat hat zum zweiten Mal einen Vorstoss des Kantons Genf abgelehnt, der dies verhindern wollte. Die knappe Mehrheit des Ständerats argumentierte, dass die Kantone zu entscheiden hätten, ob Asylsuchende in Ausschaffungshaft genommen werden. Einig waren sich die Ständerätinnen und Ständeräte darüber, dass die Ausschaffungshaft nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden sollte. Betroffen vom Entscheid sind abgewiesene Asylsuchende im Alter von 15 bis 18 Jahren. Für unter 15-Jährige ist die Ausschaffungshaft verboten.

Quelle:swisstxt
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