Ausnahmeregelung bei Kurzarbeit

In der aktuellen Notlage kommt das Parlament erstmals Menschen mit tiefen Löhnen entgegen. Wenn sie in Kurzarbeit sind, sollen sie vorübergehend 100 Prozent ihres Lohnes erhalten, statt nur 80 Prozent. Das hat der Ständerat entschieden und sich dem Nationalrat angeschlossen. Die Linke hatte dies seit Monaten gefordert. Unterstützt wird das Anliegen inzwischen auch von Politikerinnen und Politikern aus dem bürgerlichen Lager. Hinter die Lösung stellte sich auch die SVP. Der 100-prozentige Lohn für Kurzarbeit bei tiefen Löhnen gilt für vier Monate.

Quelle:swisstxt
Ausnahmeregelung bei Kurzarbeit
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon