Ausländerinnen mit C-Ausweis sollen Polizistinnen werden dürfen
Mit einem Postulat wollen Grüne und SP erreichen, dass Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung C nicht mehr länger als Aspiranten bei der Luzerner Polizei ausgeschlossen werden.
Ausländer, die eine Niederlassungsbewilligung C haben, dürfen derzeit nicht Polizisten werden. Das wollen die Grünen und die SP nun ändern. In einem Postulat fordert die Grünen-Kantonsrätin Noëlle Bucher eine Anpassung der entsprechenden Verordnung. Ihre Begründung: Im Kanton Luzern besässen über 60 Prozent der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung eine Niederlassungsbewilligung. Ins Polizeicorps aufgenommen würden aber nur Anwärter mit Schweizer Bürgerrecht. Dies, obwohl viele Niedergelassene bestens integriert seien und in der Schweiz geboren worden seien.
Bucher nennt zudem den Kanton Basel-Stadt als Beispiel. Dort dürfen Ausländerinnen und Ausländer seit 1997 den Polizeiberuf erlernen, wenn sie das Rekrutierungsverfahren absolviert haben. Durch sie bilde die Polizei die Gesellschaft ab und schaffe Bürgernähe.
Hier setzt Bucher an: Der Kanton Luzern solle die Vielfalt der Bevölkerung besser widerspiegeln und deshalb künftig auch Ausländerinnen und Ausländer als Polizeiaspiranten zulassen. Das Auswahlverfahren der Luzerner Polizei bei der Rekrutierung von neuen Polizisten stelle bereits heute sicher, dass die besten Anwärter gewählt würden, schreibt Bucher im Postulat. «Nichts spricht gegen die Ausbildung und den Einsatz von Ausländer*innen als Polizist*innen im Kanton Luzern, aber vieles dafür.»
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M. Moser, 19.06.2020, 10:05 Uhr Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Wer ist der Staat? Es sind die Luzerner Bürgerinnen und Bürger. Also sollten auch die «Angestellten» die dieses Monopol ausüben zumindest Schweizer Bürger sein. Eine Aufweichung dieser Regel führt zu Spannungen. Das ohnehin schon eingeschränkte Vertrauen des Bürgers in die Staatsmacht könnte weiter darunter leiden. Zudem stellt sich die Frage, ob nicht dann sich plötzlich Nachteile und Spannungen in der Integritätsfrage ergeben würden.
👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterFaktencheck, 16.06.2020, 09:03 Uhr Das Gewaltmonopol des Staates (auf kantonaler Ebene) an Ausländerinnen abgeben? Dies dürfte tendenziell eher zu mehr als zu weniger Spannungen führen, vor allem mit den «Schweizerinnen». Und eine Frage sei erlaubt: Weshalb lassen sich diese «Bürgerinnen» nicht einbürgern, um den Polizeidienst anzutreten?
👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterMarie-Françoise Arouet, 15.06.2020, 12:04 Uhr Aber unbedingt doch! Dann können die dann auch gleich die Polizeirapporte über sich selber ausstellen, falls sie sich irgendwann doch noch einbürgern lassen wollen, was sie ja aber gar nicht mehr müssen, da ja gar kein Unterschied mehr besteht zwischen Niederlassung und Einbürgerung. Ich freue mich schon auf eine Polizeitruppe ohne bürgerliche Rechte und Pflichten. Zu hoffen ist auch, dass in den Kulturen der Herkunftsländer der künftigen AnwärterInnen black lives auch wirklich soviel mattern wie zum Beispiel im Normalfall hier in der Schweiz.
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👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterMarie-Françoise Arouet, 15.06.2020, 15:25 Uhr Vielleicht präsentieren Sie mir weniger Schwachsinn, der sich nur mit Gift und Galle halbwegs verdauen lässt? Was andrerseits schade wäre, denn die kleinen Randbemerkungen sind ausgezeichnete Stilübungen, die meiner Gesundheit sehr zuträglich sind.
Randbemerkungen, Glossen (Nichts anderes sind ja diese „Postings“.) dienten den bibelabschreibenden Mönchen dazu, ihre Gedanken, Gefühle und Triebe, Witze und Watschen loszuwerden. So kam erst der Geist in die gute Stube.👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter