Zuger kassiert eine Busse

Aus dem Nichts: Hund biss 16-Jährige ins Knie

Beagle gelten als friedliche Hunde, doch offenbar gibt es Ausnahmen. (Bild: Symbolbild: Adina Voicu, Pixabay)

Eine junge Frau ist im Mai 2019 vor der Coop-Filiale in Menzingen von einem Hund verletzt worden. Das gleiche Tier biss knapp zehn Tage später wieder zu.

Es passierte am 15. Mai letzten Jahres. Ein 16-jähriges Mädchen ging um die Mittagszeit an den Veloständern vor der Coop-Filiale in Menzingen vorbei – als plötzlich ein Hund wie wild zu bellen anfing. Erschrocken blieb die junge Frau stehen. Sekunden später hatte das Tier bereits zugebissen.

Der Halter des Hundes stand gleich daneben. Er war eben dabei gewesen, die Leinen seiner beiden Hunde zu lösen. Die Schülerin erlitt eine Bissverletzung bis in die oberflächliche Muskulatur und musste für mehrere Tage ärztlich behandelt werden.

Die Staatsanwaltschaft Zug zieht den Hundehalter nun zur Verantwortung. Der Rentner wäre aus ihrer Sicht verpflichtet gewesen, den Beagle so zu beaufsichtigen, dass er niemanden belästigt oder gar gefährdet.

Es war absehbar, was passieren würde

Der Mann kannte seinen Hund und hätte wissen müssen, dass dieser bellt, wenn sich jemand nähert. Gerade an der besagten Stelle – wo viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind – hätte er sicherstellen müssen, dass das Tier unter seiner Kontrolle ist.

Das Zubeissen des Hundes sei vorhersehbar gewesen, findet die Staatsanwaltschaft. Der Zuger hat durch seine mangelnde Vorsicht eine besondere Gefahr geschaffen und trägt damit die Verantwortung für die Verletzungen des Mädchens.

Der Rentner wird daher eines Verstosses gegen das Tierschutzgesetz sowie der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 50 Franken.

Die 1000 Franken muss er bezahlen, wenn er sich innerhalb einer Probezeit von zwei Jahren eines ähnlichen Delikts schuldig macht. Sofort fällig wird zudem eine Übertretungsbusse von 200 Franken.

Der Hund ist ein Wiederholungstäter

Beagle gelten an sich als friedliche Tiere. Doch hätte dieser Hund eine Bewährungsstrafe bekommen, so hätte er diese Chance in kürzester Zeit vertan. Nur zehn Tage nach dem Vorfall biss er erneut zu.

Dieses Mal war er mit der Frau des Rentners unterwegs gewesen. In einem Bus schnappte er nach einer Passagierin, die glücklicherweise nur oberflächliche Schürfverletzungen erlitt. Trotzdem wurde sein Frauchen mit einer Busse von 300 Franken bestraft (zentralplus berichtete).

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