Luzerner Ärztin im Streit mit der Kesb

Aus dem Kindergarten direkt ins Heim gebracht

Der Eingang der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Luzern.

(Bild: Manuel Gautschi )

Aus dem Unterricht hinaus wurde vorletzte Woche ein Kind einer Luzerner Ärztin im Kindergarten abgeholt und in einem Heim platziert. Beauftragt hat diese Massnahme die Luzerner Kesb. Dabei soll die Behörde eine Krankengeschichte konstruiert haben, wie ein Luzerner Lehrer, der den Fall seit einem Jahr begleitet, ihr vorwirft.

Der Luzerner Lehrer Armin Stadelmann geht auf Facebook und im Gespräch mit zentralplus hart mit der Stadtluzerner Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ins Gericht. Er beschreibt einen Fall eines Kindergartenkindes, das vor zwei Wochen während des Unterrichts abgeholt und ausserkantonal in einem Heim platziert wurde.

Dem Kind wurde die Unterbringung im Heim von den Behörden damit erklärt, dass die Mutter schwer erkrankt sei. Dabei soll es sich laut Stadelmann jedoch um eine konstruierte Krankeitsgeschichte handeln.

«Es gibt überhaupt keine Grundlage für diese Fremdplatzierung», sagt Stadelmann. Die Kindsmutter, eine ausgebildete Ärztin, betreue und erziehe ihr Kind nicht anders als eine andere Familie, so das subjektive Urteil Stadelmanns. Eine akute Kindsgefährdung, beispielsweise durch körperliche oder psychische Gewalt, sei aus seiner Sicht und auf Grundlage der Akten in keiner Art und Weise gegeben. Es herrsche jedoch ein «grauenhafter Trennungsstreit» zwischen der Mutter und dem Vater.

Mutter habe kooperiert

Stadelmann hat von der Kindsmutter eine Vollmacht und deshalb Einsicht in alle Akten, kann den Behörden Anträge schreiben und an offiziellen Gesprächen teilnehmen. Er begleitet den Fall seit gut einem Jahr und hat schon in verschiedenen Kesb-Fällen die Eltern unterstützt.

Stadelmann sagt, er sei persönlich absolut kein Kesb-Gegner. «In Luzern habe ich in verschiedenen Fällen sehr gute Erfahrungen mit verschiedenen Beistandspersonen gemacht.» Nach der Anhörung vor einem Jahr habe man den Kindsentzug «noch abwenden können». Die Gefährdungsmeldung für das Kind hat laut Stadelmann der zuständige Kantonsrichter aufgegeben.

Die Gefährdungsmeldung des Richters sei jedoch nicht wie üblich an die Kesb gesendet worden, sondern an die eingesetzte Beiständin. Der Richter habe dabei den falschen Rechtsweg gewählt. In den Akten stehe, dass keine Kindsgefährdung bestünde, was zu einer Verfahrenseinstellung führen müsste. Beantragt wurde ein Beistandswechsel und dieser sei von der auch Behörde zugesichert worden.

«Grauenhafter Trennungsstreit»

Die Mutter habe sich mit der Übergangslösung kooperativ gezeigt. Jedoch habe sich die Beiständin kurze Zeit später wieder eingeschaltet. Nach Aussage der Mutter wurden jeder Smalltalk und normale Schulbesuch von der Beiständin gesammelt und im Entscheid dramatisiert.

«Für die Vorgehensweise der Kesb habe ich aber absolut kein Verständnis.»

Lehrer auf Facebook

Das Einzige, was man aus Sicht des Lehrers der Mutter vorwerfen könne, sei, dass sie nicht immer den Anordnungen der Behörden folge. «Nach allem, was ich miterlebt und in den Akten gelesen habe, habe ich Verständnis für das Verhalten der Mutter. Für die Vorgehensweise der Behörde habe ich aber absolut kein Verständnis», sagt Stadelmann. Das Vorgehen der Kesb widerspreche aus seiner Sicht vollumfänglich der Kinderrechtskonvention.

Der Umstand für den Entzug wurde der Mutter im Beisein von drei Polizisten und einer Kesb-Vertretung mitgeteilt. Die Betroffene habe gleichzeitig mit einer anerkannten Menschenrechtsorganisation gesprochen. Die Polizei habe die Mutter dazu aufgefordert, das Telefon aufzulegen – obwohl die Menschenrechtlerin auf ein Mithörrecht pochte. Sie sei danach von einem Polizisten abgelenkt worden, während ein anderer den Hörer aufgelegt habe.

«Vor einem Entzug des Aufenhaltsrechts wird somit alles andere probiert, um das Kindeswohl bestmöglich zu wahren.»

Angela Marfurt, Präsidentin Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern

Als die Mutter laut den Ausführungen das erste Mal persönliche Effekten und das Stofftier für das Kind im Heim abgeben wollte, wurde dies zurückgewiesen, da der Kesb-Verantwortliche dies nicht erlaubt habe. Weder Mutter, Kinderarzt noch vertraute Verwandte und Bekannte haben das Kindergartenkind in der ersten Woche nach der Fremdplatzierung besuchen oder mit ihm telefonieren dürfen.

Am vergangenen Mittwoch, also rund eine Woche nach der Fremdplatzierung, habe die Kindsmutter, laut Stadelmann, das erste Mal telefonisch mit ihrem Kind 15 Minuten Kontakt aufnehmen können. Die Stimme sei zitternd, energielos, verängstigt gewesen. Neben dem Kind sass mindestens eine Betreuungsperson. Am Mittwochmorgen solle laut Betreuerin das Kind so starke Bauchkrämpfe gehabt haben, dass es den Kindergarten erst später besuchen konnte. Die Kontaktsperre ist seit vergangenem Mittwoch also aufgehoben, zwei viertelstündige Telefonate mit dem Kind seien der Mutter in Zukunft erlaubt. 

«Rechte des Kindes verletzt»

Am vergangenen Donnerstag besuchte die Kindsmutter mit der neuen Beiständin ihr Kind. Laut der Mutter hatte das Kind dicke Augenringe, war völlig übermüdet, massiv verängstig. Gleich als das Kind die Mutter sah, rannte es ihr entgegen, umarmte sie und wollte sie nicht mehr loslassen.

Tränen kullerten ihm über die Wangen. Auf Türkisch soll das Kind gesagt haben: «Vielleicht weinte ich heute, vielleicht weinte ich gestern, vielleicht weinte ich jeden Tag, seit ich hier bin.» Der Kesb-Beauftragte versicherte gegenüber Stadelmann zwar, dass es dem Kind gut gehe.

Das bezweifelt der Primarlehrer auf Grundlage der Geschehnisse und der Reaktion des Kindes jedoch. Stadelmann fordert, dass das Kind sofort wieder zurück zur Mutter kann. «Die Rechte des Kindes werden massiv verletzt», sagt Stadelmann.

Entzug ist letzte Massnahme

In einer schwierigen Position befindet sich die betroffene Behörde: Denn zu den vorgebrachten Vorwürfen kann sich die Kesb nur sehr beschränkt äussern. «Wir können aus Datenschutzgründen keine Stellung zum konkreten Fall nehmen,» erklärt Angela Marfurt, Präsidentin Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern. Der Fall sei ihr jedoch bekannt. Dennoch beschreibt Marfurt die allgemeine Vorgehensweise und die Grundlagen für die Aufhebung des Aufenhaltsrechts ausführlich.

«Bevor eine Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts verfügt wird, werden sämtliche anderen Möglichkeiten ausgeschöpft, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden», sagt Marfurt. «Vor einer Aufhebung des Aufenhaltsrechts wird somit alles andere probiert, um das Kindeswohl bestmöglich zu wahren», sagt Marfurt weiter. Niemals würde eine solche Massnahme in Betracht gezogen, wenn es noch andere mögliche Methoden gebe, um dem Kind kindsgerecht zu helfen.

Einer Aufhebung des Aufenthaltsrechts gehen verschiedene andere Massnahmen voraus: Es würden diverse Abklärungen gemacht; es wird eine Beiständin oder ein Bestand eingesetzt, der die Eltern begleitet und berät. Wenn die Eltern mitarbeiten, könne laut Marfurt beispielsweise ein Erziehungsgutachten in Auftrag gegeben werden. Auch könne eine sozialpädagogische Familienbegleitung installiert werden, mittels welcher das Kind oder die Eltern eine Therapie machen können.

Kind wird Anwalt zur Seite gestellt

Der Vorwurf, dass einem Kind für die Fremdplatzierung falsche Gründe genannt würden, ist laut Marfurt abwegig. «Es werden keine falschen Tatsachen kommuniziert.» Einem Kind werde kindsgerecht, also dem Alter und den intellektuellen Fähigkeiten entsprechend, erklärt, weshalb es fremdplatziert wird.» Dies geschehe durch ausgebildete Fachpersonen.

Überdies werde dem Kind meist ein Kinderanwalt zur Seite gestellt; diese Person ist eine Anwältin oder ein Anwalt mit einer Zusatzausbildung für die Funktion Kinderanwalt und vertritt die Rechte des Kindes – auch gegenüber der Kesb.

Rückkehr zu Eltern möglich

Nach einer Fremdplatzierung werden verschiedene Optionen geprüft. «Es wird mit dem Kind und den Eltern angeschaut, wie dem Kind am besten geholfen werden kann.» Da gebe es verschiedene Möglichkeiten. «Es ist durchaus auch möglich, dass ein Kind wieder nach Hause geht, wenn die Eltern Unterstützung und Begleitung zulassen und das Kindeswohl gewährleistet ist», sagt Marfurt.

«Je nach Situation löst eine Platzierung bei den Kindern Verunsicherung aus, vielleicht auch Angst.»

Angela Marfurt, Präsidentin Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern

Andere Möglichkeiten sind Platzierungen bei Familienangehörigen, längerfristig auch in einem Heim oder einer Pflegefamilie. «In jedem Fall wird für das betroffene Kind bestmöglich gesorgt», sagt Marfurt.

Und was löst eine Fremdplatzierung bei den Betroffenen aus? «Je nach Situation löst eine Platzierung bei den Kindern Verunsicherung aus, vielleicht auch Angst. Oft aber auch Erleichterung, weil es aus einer für das Kind spürbar schlechten, schwierigen Situation kommt und zur Ruhe kommen kann», sagt Marfurt.

Lehrer fordert Rückkehr des Kindes

Dem Kind würden Fachpersonen zur Seite gestellt, die eine Verunsicherung oder auch Angst auffangen können und dem Kind die notwendige Sicherheit und Geborgenheit geben. Es gebe auch Vertrauenspersonen, die dem Kind zur Seite stehen würden, oder auch der andere Elternteil.

Und wie geht es nun weiter? Vergangenen Dienstag fand ein Treffen zwischen der Mutter, der Beiständin und Stadelmann statt. Dieser fordert, dass das Kind sofort wieder zurück zur Mutter kann. «Die Rechte des Kindes werden massiv verletzt», sagt Stadelmann.

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10 Kommentare
  • Profilfoto von Marie
    Marie, 11.12.2017, 00:01 Uhr

    Bitte lassen Sie dieses Kind zu seine Mutter gehen!
    Ich kenne die Familie! Es ist ein schreckliches Fehler passiert!
    Ich bin selber Mutter und für alle die es sind, nur die Vorstellung unsere Kinder uns weg zu nehmen ohne plausibel Begründung, ist bloss Horror. Welche Traumata sind in die Seele dieses Kindes aufgrund diese Freiplatzierung , wage ich nicht mal zu vorstellen. Die Mutter liebt ihres Kind über alles und sorgt sehr gut für ihm. Sie macht die schönste Partys, er ist immer gepflegt und fröhlich und schön angekleidet und geliebt. Für alle die die Familie kennen ist es nicht zu übersehen. Meine größte Angst als Mutter ist: wer wird meine Kinder so sehr lieben können wenn es mir einmal was passiert? Wer wird aus ganze Leid und Seele für sie sorgen? Und ein Kind das eine liebende Mutter hat und nicht zu ihr darf es ist nicht nur ein schreckliches Fehler, ich kann kein Wort dafür finden. Es kann auch fatale Folgen haben, für das Kind, für die Mutter, für uns als Gesellschaft. Bitte überprüfen Sie dieses Fall. Es ist eine riesiges Fehler passiert!

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  • Profilfoto von lenaf
    lenaf, 03.12.2017, 16:02 Uhr

    Ich berichtetet von meiner Eigenen Erfahrung mit der KESB und viele Leuten stimmen mir zu. Einfach weil es realität ist. Ich habe mein Kind wieder aus dem Heim rausgebracht, weil meine Tochter auch wegwollte, und das Heim es einsah, das meine Tochter nicht hierhergehört, aber vorher tat man so als ob es eine Gefahr wäre ,wenn sie bei mir bleibt. Kaum war sie wieder zu Hause interessierte es niemanden mehr von der KESB. Es brauchte nicht einmal mehr eine Beiständin.Und ja so ein Heim kostet 15000 im Monat, die einfach so die Steuerzahler zahlen mussten, weil ich zahlte keinen Rappen. Die KESB hat sich schön von einer Jugendlichen an der Nase herumführen lassen. Ich erwarte eigentlich mehr Professionalität von so einer Behörde. Die KESB stellt sich nicht der Kritik immer wird gesagt alles werde genau geprüft, das ist gelogen, aber man kann denen das ja nicht nachweisen ausser man lässt sich auf ein teures Gerichtsverfahren ein , dass seine Zeit dauert und viel Nerven kostet. und alles ist so Bürokratisch bei der KESB ,es schadet den Kinder nicht wenn sie mal Streit mitbekommen, das gehört zum Leben dazu, und wenn sich die Eltern nicht einigen können, dann soll das Gericht das Besuchsrecht regeln und basta, es ist kein Grund für einen Obhutsentzug. Die KESB argumenntiert immer wieder mit den Fällen wo schwermisshandelte Kinder gerettet wurden, ja solche Fälle gibt es, aber heute in der Schweiz gibt es nicht so viele Solche Fälle, die meisten Eltern tun alles für ihre Kinder, übersorgen sie, es geht den meisten Kindern so gut, wie in vielen Ländern nicht, es geht hier nicht um schwermisshandelte Kinder, die wollen uns alle für Dumm verkaufen und rechtfertigen sich mit dem.

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  • Profilfoto von manuel s
    manuel s, 03.12.2017, 15:40 Uhr

    will man hier jetzt das gleiche machen wie bei samuel aus der ostschweiz. In einfach Fremdplatziert lassen weil man den Fehlentscheid nicht zugibt. Seine Fehler nicht zugeben. Schämt euch.Auch die KESB macht Fehler, steht dazu und lasst dieses Kind zur Familie zurück . Alles andere ist gegen das Kindswohl.
    Es zeigt nur einmal mehr , dass man sich NIE an die KESB wenden soll, wenn uneinigkeiten betreffend Sorgerecht sind, am Schluss nehmen sie einem das Kind weg anstatt Lösungen zu suchen.

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  • Profilfoto von manuel s
    manuel s, 03.12.2017, 15:33 Uhr

    Das stimmt nicht, dass die Behörde alles mögliche ausschöpft, bevor eine Fremdplatzierung gemacht wird. Obwohl es gemäss gesetzt so ist. Und sind diese Gründe berechtigt für einen Obhutzsentzug, es war keine Gewalt im Spiel. Die KESB hat zuviel macht, und wir könnten etwas dagegen unternehmen,.Es darf nicht sein, dass Kinder weggesperrt werden, wegen Streit der Eltern. Das Kind erlebt, ein nicht wieder gutzumachendes Trauma, welches viel schlimmer ist, als der Scheidungstreit der Eltern. Aber die KESB interessiert es nicht.Frau Flaad von der KESB hat selber Kinder, wie würde die es finden, wenn ihre Kinder weggesperrt würden.Nur weil sie mit ihrem Mann in der Scheidung ist. Hauptsache es sind nicht ihre Kinder. Das Kind will nicht im Heim bleiben. Das ist reine Theorie, dass vorher alles mögliche Ausgeschöpft wird , bevor eine Fremdplatzierung stattfindet, es muss heutzutage nicht mal mehr körperliche oder sexuelle Gewalt im Spiel sein.Es ist nicht zum Kindswohl. Ein Verbrechen. Leute wehr euch, starten wir eine Volkinitiative um diese Leute der KESB abzusezten. Die KESB hat oftmals selber gar keine Ahnung wie der Fall aussieht, alles wird verdreht, ich bin nicht der Einzige der hier das behauptet, also ist ja wohl was dran.dann hat man noch eine schlechte Beiständin, die ihre Arbeit nicht macht. Was ich empfehlen kann, gegen diese Verfügung vorzugehen. Innert 30 Tagen. Ich kenne einen guten Anwalt, der auf KESB Fälle spezialisiert ist, Daniel Walder aus Zürich. Bei meinem Gerichtsfall konnte die KESB keine Argumente vorlgegen, welche Massnahmen eigentlich stattgefunden haben.

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  • Profilfoto von tk
    tk, 03.12.2017, 14:39 Uhr

    Die sogenannte Anwältin für den Jungen nimmt nachdem sie kurz mit dem Jungen gesprochen hat erst nächstes Jahr wieder Kontakt mit dem Jungen auf. Stellt sich so die KESB ein Betreuung im Sinne des Kindes vor. Man sieht das viel gesprochen wird, aber nichts im Sinne des Kindes getan wird. Der Junge muss also Weihnachten im Heim verbringen…..um wen geht es hier eigentlich? Machtspiel oder das Kindeswohl???

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  • Profilfoto von tk
    tk, 03.12.2017, 14:29 Uhr

    Wir kommen aus Deutschland und kennen den Jungen sehr gut.
    Laut unseren Informationen wird dem Jungen und der Mutter hierbei übel mitgespielt. Auch werden Fakten der Behörde falsch oder verdreht dargestellt. Es wurde lange nicht alles ausgeschöpft (wie dargestellt). Vielmehr macht es sich die Behörde sehr leicht und mischt sich parteiisch in den Trennungsstreit der Eltern ein. Wie kann es sein das der Vater uneingerschränkten Zugang zu seinem Kind erhält und die Mutter nicht. Der Vater darf sogar das Heim mit dem Kind verlassen, während Verwandte und Freunde von dem Kind nichteinmal ein Besuchsrecht bekommen. Auch werden dem Kind persönliche Sachen von zu Hause nicht überreicht sondern weggeschlossen. Es macht alles den Anschein, als ob sein altes Leben ausgelöscht werden soll. Wie kann man ein Kind so entwurzeln? Wie kann so etwas im Interesse eines Kindes sein? Auch wird der Fall von Frau Marfurt in dem Text so beschrieben als ob der Junge vorher in irgend einer Weise schlecht behandelt worden ist, da er sich im Heim erholen soll (Von was denn bitte). Hier werden Fakten verdreht und eine absurde Situation konstruiert. Ich selber habe bei der Behörde angerufen und wurde von der KESB belogen. Es wurde versucht alles im Stillen zu wiegen. Ich kann diese Kindeswohlverachtende Situation nicht verstehen. Es liegen keine belastbaren Gründe vor den Jungen in einem Heim zu platzieren. Es gab seitens der Mutter keine Gewalt oder sonstiges, im Gegenteil der Junge ist sozail integriert und wird nun aus seinem intakten sozialen Umfeld gerissen. Dies stellt die Behörde auch noch als bessere Situation für das Kind da. Der Junge befindet sich nun im Heim mit Kindern die sexuell mißbraucht oder geschlagen wurden, alle hoch traumatisierte Kinder und soll dort besser haben…..????

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  • Profilfoto von vielleicht
    vielleicht, 03.12.2017, 02:11 Uhr

    Der «Datenschutz» kann sinnvoll ins Feld geführt werden in jenen Fällen, wo ein oder mehrere Familienmitglieder etwas Verbotenes oder Peinliches getan haben. (Oder allenfalls wenn ein Familienmitglied psychisch gestört ist, umgangssprachlich «verrückt», und dies nicht jeder wissen soll.) Wird aber ein Kindergartenkind gegen seinen Willen administrativ, ähh, untergebracht, ist seine primäre ja Sorge nicht die, dass Eigenschaften von sich selber oder von Mutter oder Vater möglichst lang im Dunkeln bleiben……
    Vermutlich versuchen diese Leute nichts im Dunklen zu behalten, weil da gar nichts ist, was sie zuverbergen hätten. Dann ist der Datenschutz etwas, was zwar formal zu beachten ist, aber im betreffenden Fall vielleicht überhaupt nicht gewünscht wird von den Beteiligten, vom Kind schon gar nicht…
    Dann grenzt es an Zynismus, den Datenschutz überproportional zu gewichten, und von den Betroffenen dann auch noch Dankbarkeit zu erwarten für das Datenschutztheater.
    Auch Elternteile sind Menschen, jeder will recht haben, (nicht zuletzt bei einem getrennten Paar), und benimmt sich beim Verteidigen der eigenen Meinung vielleicht etwas gar stur und trotzig. Wenn dann auch noch die Kesb kommt, und ihre Meinung auch noch stur und trotzig verteidigt, beginne ich, mich für die Erwachsenen zu schämen. Vielleicht tätet ihr besser daran, (die Kesb sowieso, die mit viel Macht ausgestattet ist), euch auf radikale Positionen mit Absolutheitsanspruch etwas weniger zu versteifen. Dann wärt ihr als Erwachsene, wie’s auch sein soll, Vorbilder für das Kindergartenkind. Das seinerseits ganz einfach bei seinen Angehörigen sein will, notfalls bei anderen Personen aus seinem gewachsenen Umfeld, und nicht in einer vielleicht gut gemeinten und doch reichlich sterilen Heim-Umgebung…
    Auch die Mutter als krank darzustellen, scheint mir ein Kniff, den man doch nicht im Ernst so einem Kind zumuten kann. Geheimnisse kreieren – und das Kind damit (unnötig) verunsichern – das darf doch nicht wahr sein, dass die Kesb solche Ungeheuerlichkeiten in ihrem Repertoire hat?

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  • Profilfoto von K.T
    K.T, 02.12.2017, 17:06 Uhr

    Seit über eine Woche konnte die Mutter sämtliche konstruierte und haltlose Anschuldigungen bei dieser Anhörung von sich weisen!
    Damit geht einher, dass auch der KESB mittlerweile klargeworden ist, dass es keine rechtstaatlichen Grundlagen mehr hat den Jungen fest zu halten! Eine Kindesgefährdung liegt nicht vor!

    Diese absurde und brutale Internierung wird trotzdem aufrechterhalten. Somit wird der Junge psychisch und physisch schwer weiter misshandelt und auch weiter traumatisiert……

    Als Grund, warum die KESB Leitung trotzdem den Jungen zögert seiner Mutter zurück nach Hause zu belassen ist:
    „Wer garantiert uns denn, dass wenn wir diesen Jungen wieder zur seiner Mutter lassen, dass wir dann noch ein Gutachten machen könnten?“
    Das geht wirklich zu weit! Weil:
    Die Mutter beantragte seit Januar 2015 mehrfach schriftlich und mündlich ein Gutachten sowohl bei Gericht als auch bei der KESB. Dieses wurde von der KESB verweigert und nicht durch die Mutter, wie die KESB es nun versucht dar zu stellen!
    In den eigenen KESB-Akten gibt es diesbezüglich genügend Schriftwechsel. Unter anderem, dass einer renommierten Kleinkindpsychologin, welche an den Fallführenden KESB Beamten dies einmal mehr anfragt (März 2017) !!
    Ein Gutachten wurde sowohl vom Gericht, als auch von der KESB, verweigert!

    Aber nun wird dies als absurdes Vorwand genommen für eine Verlängerung einer ungerechtfertigten Initiierung?
    Ungeachtet über das Leid das ihm bisher schon wiederfahren ist und es mit jeder Minute, Stunde und Tag sein Trauma verstärkt? Und es irreversibel wird?
    Zudem äusserst perfide, weiterhin von seiner geliebten Mutter fern gehalten wird? Weder pädagogisch noch psychologischen zu rechtfertigen?? Es ist äusserst stossend!
    Die KESB macht sich das viel zu einfach! Immer wieder wenn Transparenz gefordert wird, verstecken sie sich hinter dem Deckmantel „Datenschutz“!

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  • Profilfoto von K.T
    K.T, 02.12.2017, 17:03 Uhr

    Wir kennen diesen Jungen sehr gut und haben Ihn so sehr lieb! Es ist unbegreiflich. Wir verstehen es einfach nicht!

    Neben der guten Fürsorge durch seine Mutter, braucht dieser Junge auch passende Lebensräume, in denen es sich bewegen, die es explorieren und die es mitgestalten kann. Dies hatte es bei seiner wunderbaren und Ihn sehr liebenden Mutter bekommen.

    Warum muss dieser, bis zu seiner Internierung, gesunde, liebenswerte, aufgeweckte, intelligente, ausgeglichene und sehr empathische Junge, immer noch in dieser brutalen Beugehaft belieben? Warum nicht zu seiner geliebten Mutter? Das ist unannehmbar!

    Es ist eine massive Menschenrechtsverletzung. Auch erlebt er eine massive Diskriminierung aufgrund des Verbotes in seiner Muttersprache zu kommunizieren und der Zensur zum Inhalt in diesen absurd kurzen Kontakten zur Mutter.

    Es nie hätte zu dieser Fremdplazierung kommen dürfen! Das ist der KESB „spätestens“ seit 8 Tagen klar!
    Da man diesen Jungen weiter seelisch foltert und abrichtet sind wir genötigt unser Schweigen zu brechen und diese gewissenslose als auch herzlose Handeln / Zögern auch offen zu legen!

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  • Profilfoto von vielleicht
    vielleicht, 02.12.2017, 07:47 Uhr

    Habe ich richtig verstanden? Es werden alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft, bevor die Kesb eine Fremdplatzierung verfügt? (Und gewaltsam durchsetzt, wie aus dem Artikel klar hervorgeht…)
    Von der Kesb erwarte ich, dass sie sich darüber äussert, was sie konkret tut. Wenn ich in meinem Job pfusche, genügt es als Rechtfertigung ja auch nicht, dass ich das Leitbild herunterbete. Was sie tun soll, können wir selber im Gesetz nachlesen. Was sie in diesem Fall tut, darüber darf man doch kritische Fragen stellen!
    Und wie wir im Kommentar von lenaf sehen, greift die Kesb nicht nur dort ein, wo es bei den Eltern eine Trennungsproblematik gibt.
    Ich kenne lenaf nicht. Aber die Realität, die sie in ihrem Kommentar beschreibt, kenne ich. Schon noch komisch.
    Haarsträubend finde ich, wenn die Kesb sich in den Medien mehrfach als Retterin von schwer misshandelten Kindern dargestellt hat, und dann in den unterschiedlichsten Situationen Schlagworte bemüht, die irgendwo in einem entfernten Fall zutreffen mögen, aber in einem ganz anders gelagerten Fall einfach als Vorwand für ein Eingreifen herhalten müssen.
    Eine Kesb-Unsitte ist, auch «im Zweifelsfall» ein Minderjähriges in ein Heim zwingen bis man herausgefunden hat, ob sein Leben in seiner Familie annehmbar ist oder nicht.
    Das Kind aus dem Artikel scheint das Heim nicht als netten Ort zu empfinden, an dem dringende Bedürfnisse ernstgenommen werden. (Das Heim-Personal ist nicht mal schuld. Das Heim-Personal «muss» ja, gemäss Kesb-Befehl, mit dem den Kontakt zur Mutter derart geizen.) Nein, für ein 5-Jähriges ist das Heim kaum ein geeignetes Abstellgleis für die Wartezeit, bis die Kesb «untersucht» hat, ob die Mutter den Kesb-Vorstellungen entspricht. Und die Kesb heizt den Hass der Beteiligten aufs Heim noch an. Indem sie das Kind offenbar mit 15-minütigen Mami-Begegnungen abspeist.
    Ich hoffe, dass viele Leser den Kommentar von «lenaf» (übernächster Kommentar unten) ganz unbefangen durchlesen, und eine Ahnung davon bekommen, wie die von Frau Marfurt hoch gelobte Theorie dann manchmal in der Praxis aussieht.

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