Zuger Stadtrat äussert sich zu umstrittenem Thema

Aufhebung der Sperrstunde? Nein, danke. Liberale Öffnungszeiten? Ja, gerne!

Geht es nach drei CVP-Kantonsräten, soll die Sperrstunde in Zuger Betrieben bald fallen. Die Stadt findet die Idee weniger gut. (Bild: zvg)

Seit geraumer Zeit wird im Kanton Zug über die Ladenöffnungszeiten diskutiert. Neuerdings auch über die Sperrstunde für Gastrounternehmen. Die Stadt Zug hat sich nun dazu geäussert: An der Sperrstunde will sie nicht rütteln. Über liberale Öffnungszeiten würde man sich jedoch freuen.

Wie lange sollen Bars, Restaurants und Läden offen haben dürfen? Eine Frage, die nicht nur den Kanton Luzern beschäftigt (zentralplus berichtete). Auch Kanton und Stadt Zug interessieren sich brennend für diese Frage.

Jungparteien haben vor rund einem halben Jahr eine entsprechende Gesetzesinitiative bei der Zuger Staatskanzlei eingereicht (zentralplus berichtete).

Die Regierung ging noch weiter und stellte einen neuen Vorschlag zur Debatte. Nämlich, dass Ladenöffnungszeiten im Kanton Zug komplett freigegeben werden sollen. Bis auf die Einschränkungen, die das Arbeitsrecht setzt: Dieses untersagt die Beschäftigung von Angestellten zwischen 23 Uhr und 6 Uhr in der Früh.

Im Januar lancierten drei CVP-Kantonsräte überdies einen Vorstoss, der die Abschaffung der Sperrstunde erreichen sollte.

Dies zum Missmut des Zuger SVP-Gemeinderats und Hoteliers Philip C. Brunner. Dieser hat ebenfalls mit einem Vorstoss reagiert und die Stadt Zug mit einer Reihe von Fragen zur Rede gestellt. Die Sperrstunde gilt von 24 Uhr bis 5 Uhr – ausser es gibt eine Sonderbewilligung.

Zunächst wollte Brunner wissen, wie die Öffnungszeiten der 188 bewilligungspflichtigen Gastgewerbebetriebe derzeit aussehen.

Gemäss Stadtrat hat eine grosse Mehrheit, 124 Betriebe, eine Bewilligung bis 24 Uhr. Bis 2 Uhr dürfen 42 Betriebe geöffnet haben, 6 Betriebe schicken ihre Gäste erst um 3 Uhr nach Hause, 11 um 4 Uhr, und nur 5 Betriebe dürfen 24 Stunden lang wirtschaften.

Nur wenige Betriebe stellen ein Gesuch

Der SVP-Gemeinderat fragt sich überdies, ob es irgendeine «wirkliche Notwendigkeit» gebe, die Sperrstunde generell aufzuheben oder zu verlängern, und ob es aus Sicht der Stadt aktuell Schwierigkeiten gebe.

Freinächte gibt es aktuell in der Stadt 11 pro Jahr. Am Schmutzigen Donnerstag, während der ganzen Fasnacht, am 1. August, an Silvester, am Stierenmarkt und an der GV der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zug. Während diesen braucht es kein Gesuch um Verlängerung. Jeder Gastgewerbebetrieb kann zudem einmal pro Monat eine Bewilligung um Verlängerung der Öffnungszeit beantragen.

2019 seien 72 Gesuche eingegangen für einzelne Abende. Alle seien bewilligt worden.

Die Stadt will die Sperrstunde beibehalten

«Aus Sicht der Stadt Zug scheint der generelle Bedarf einer deregulierten Sperrstunde seitens des Gastgewerbes nicht hoch zu sein», so der Stadtrat in seiner Antwort. Es seien einzelne Betriebe, die generell verlängerte Öffnungszeiten nachfragen. Und weiter: «Der Stadtrat von Zug ist der Ansicht, dass die Behörde mit der Abschaffung der Sperrstunde im Gastgewerbe ein Instrument zur Regulierung von allfällig überbordenden, die Bevölkerung massgebend störenden Betrieben aus der Hand gibt.»

Aus diesen Gründen spricht sich der Stadtrat gegen ebendiese Abschaffung aus. Eine Haltung, die er auch der zuständigen Sicherheitsdirektion des Kantons so mitgeteilt habe. Diese hatte in den Gemeinden kürzlich nach deren Meinung gefragt.

Auch hat Brunner in seinem Vorstoss die Initiative «Für längere Ladenöffnungszeiten +1 Std.» thematisiert. Allein diese sei unter den Detaillisten umstritten, so kritisiert Brunner. Dennoch wolle der Regierungsrat noch weiter gehen und die Regelung zusätzlich lockern. Er will deshalb wissen, was seine Stadt von diesem Vorhaben denkt.

Stadtrat ist für den regierungsrätlichen Gegenvorschlag

Diese antwortet, dass man sich durchaus mit der Gesetzesinitiative befasst habe. Für den Stadtrat seien beide Wege gangbar, die Umsetzung der Initiative oder aber der Vorschlag des Kantons. «Der Gegenvorschlag des Regierungsrats hat den Vorteil, dass der Kanton Zug die gleiche Regelung wie die umliegenden Kantone übernehmen würde.»

Dies könne für die Ladenbesitzer von Nutzen sein, weil die Kundschaft an den Kantonsgrenzen so möglicherweise nicht mehr oder zumindest weniger in die umliegenden Kantone abwandern würde. «Die neuen Ladenöffnungszeiten würden mit dieser Umsetzung liberal gehandhabt und die einzelnen Branchen könnten die Öffnungszeiten individuell nach ihren Bedürfnissen anpassen.» Deshalb unterstütze der Stadtrat den Gegenvorschlag des Regierungsrats, der die vollständige Liberalisierung vorsieht.

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