Dank Privaten und Erträgen aus Lotteriefonds

Aufatmen in der Kulturszene: Kanton Luzern vergibt wieder Förderbeiträge

Reto Wyss schreitet am Montag über den roten Teppich.

(Bild: zvg)

2017 musste der Kanton Luzern einen Grossteil seiner Kulturförderung einstellen – der Protest in der Kulturszene war gross. Nun können Kulturschaffende aufatmen: Dank privaten Zuschüssen und Erträgen aus der Zusatzlotterie gibt’s für nächstes Jahr wieder Ausschreibungen – allerdings nicht in allen Sparten.

800’000 Franken, also 40 Prozent der gesamten Kulturförderung, wurden 2017 auf Eis gelegt. Vor allem die freie Theaterszene litt und leidet unter den kantonalen Sparmassnahmen dieses Jahr (zentralplus berichtete). Lange sah es so aus, als ob auch nächstes Jahr wieder der gleiche Betrag eingespart wird.

Nun kann die Kulturszene vorläufig aufatmen: Der Kanton Luzern schreibt für 2018 wieder Förderbeiträge aus, dies teilt er am Dienstag mit. Dies zumindest in den Hauptsparten Musik, Theater/Tanz und Kunst.

Dank privatem Verein

Die Förderung ist nur möglich, weil ein privater Verein einspringt. Denn die finanzpolitische Situation bringe auch im Jahr 2018 erneut Kürzungen in der Kulturförderung mit sich bringt, schreibt der Kanton. Aber dank einmaligen Zuwendungen des «Vereins zur Förderung der Freien Kulturszene Luzern» (FFK) und dank Mitteln aus Erträgen der Zusatzlotterie könne man diese mit einer Übergangslösung grösstenteils auffangen (zentralplus berichtete).

Konkret lanciert die kantonale Kulturförderung Ausschreibungen im Januar und Juni 2018 in den Hauptsparten «Musik», «Theater/Tanz» und «Freie und Angewandte Kunst». Auf weitere Ausschreibungen (Publikationen, Verlagsförderung, Programme von Kulturveranstaltern, etc.) muss der Kanton aufgrund der finanzpolitischen Situation weiterhin verzichten. Die Förderbeiträge werden im Wettbewerbsverfahren von einer fünfköpfigen Jury vergeben.

180’000 Franken im Januar

Die ersten Ausschreibungen erfolgen im Januar 2018. 180’000 Franken stehen für die Ausschreibungen der selektiven Produktionsförderung zur Verfügung. Sie verteilen sich wie folgt auf die beiden Sparten «Musik» und «Theater/Tanz»:

  • Zur Ausschreibung im Bereich «Musik» zugelassen ist das aktuelle Schaffen von Musikern in sämtlichen Bereichen der Sparte «Musik». Die Beiträge dieser Ausschreibung dienen der Veröffentlichung sowie den damit verbundenen Aufwänden für Promotion und Distribution. Total steht eine Summe von 60’000 Franken zur Verfügung.
  • Die Beiträge der Ausschreibung im Bereich «Theater/Tanz» von insgesamt 120’000 Franken können für Produktionen von professionellen Theater- und Tanzschaffenden vergeben werden, die erstmals ab Juli 2018 aufgeführt werden.

Die Ausschreibungsunterlagen sind ab dem 12. Januar 2018 auf der Website der Kulturförderung verfügbar. Abgabetermin der Dossiers für die Teilnahme an der selektiven Förderung ist der 13. April 2018.

Im Juni 2018 erfolgen die zweiten Ausschreibungen in den Sparten «Musik», «Theater/Tanz», sowie für «Angewandte und Freie Kunst».

Update folgt.

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