Besuch der Tochter endete in Bluttat

Auf Schwiegervater eingestochen: War es Notwehr?

Mit einem Messer stach der Täter auf den Schwiegervater ein. (Bild: Adobe Stock)

Die Luzerner Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten für einen Mann, der beim Besuch seiner Tochter eine Bluttat beging.

Ein geschiedener Mann wollte seine Tochter und ihre Mutter besuchen. Als der 27-Jährige ankam, verwehrte ihm der Schwiegervater jedoch den Zutritt. Seine Tochter sollte der Vater nicht zu sehen bekommen, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt.

Angeklagter bestreitet Messereinsatz nicht

Nachdem der Schwiegervater den Besucher am Kragen gepackt und ihm zu verstehen gegeben hatte, dass er verschwinden soll, habe der Beschuldigte ein Messer gezückt. So steht es gemäss der «Luzerner Zeitung» in der Anklageschrift. Mit einem illegalen, mit einer Hand aufklappbaren Messer habe er dem Älteren drei Stichverletzungen zugeführt. Nur zufällig soll dabei kein lebenswichtiges Organ verletzt worden sein, habe der Staatsanwalt betont.

Wie sich die Tat genau abspielte, ist auch nach Zeugenaussagen und der Einvernahme des jungen Vaters nicht vollständig erklärbar. Für seine Tat musste sich der Beschuldigte am Mittwoch vor dem Kriminalgericht verantworten. Dabei hat er nicht bestritten, ein Messer zur Hand genommen zu haben. Wie es im Bericht der «Luzerner Zeitung» heisst, soll er gesagt haben: «Der Vater meiner Ex-Frau versperrte mir den Weg, ich hatte Angst vor ihm. Als ich am Boden lag, nahm er mich in den Schwitzkasten.»

Verteidiger plädiert auf Freispruch

Der Mann soll gewusst haben, dass sein Erscheinen nicht erwünscht war. Zudem soll dieser auch ein illegales Klappmesser mit sich getragen haben. Der Verteidiger gab an, dass der Angeklagte direkt nach der Arbeit zu seiner Tochter gefahren sei. Das Messer brauche er in seinem Job als Bodenleger, das er bei der Tat nur zur Notwehr eingesetzt haben soll.

Der Verteidiger hat die Strategie der Staatsanwaltschaft als «widersprüchlich, mit nicht nachvollziehbaren Hypothesen und wenig objektiv» bezeichnet und plädierte auf Freispruch. Einzig für die Widerhandlung gegen das Waffengesetz sei der Angeklagte mit einer bedingten Strafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 200 Franken zu verurteilen.

Der Staatsanwalt hingegen beantragte für versuchte Tötung, versuchte schwere Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten sowie einen Landesverweis von 12 Jahren. Ein Urteil wurde am Mittwoch noch nicht gefällt.

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