Auch Fitness-, Kino- und Konzertbesuch möglich

Bundesrat überraschend locker: Terrassen-Beizen dürfen ab Montag öffnen

Mit einem servierten Bier im Freien anstossen ist ab Montag wieder möglich. (Bild: Pexels/Tembela)

Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort, obwohl die Zahlen nicht rosig aussehen. Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen draussen – oder 50 Personen in Innenräumen – sind wieder möglich. Der Kanton Luzern hat allerdings noch nicht definitiv grünes Licht gegeben.

Die Lage sei zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung erachtet der Bundesrat aber für «vertretbar». Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben.

Veranstaltungen mit Publikum sind ab Montag möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen.

Ein Vorbehalt bleibt: Der Kanton Luzern verlängerte am 31. März eigenhändig die damals geltenden Massnahmen bis Ende April. Ob er nach dem Bundesratsentscheid darauf zurückkommt, ist derzeit nicht bekannt. Zentralplus hat eine entsprechende Anfrage bei der Staatskanzlei Luzern platziert.

Geht es nach dem Bundesrat, dann ist ab Montag folgendes wieder möglich:

Gastro-Terrassen offen, Discos und Wellnessanlagen bleiben zu

  • Restaurantterrassen wieder offen. Restaurants und Bars können ab dem 19. April ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden.
  • Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen.
  • Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.
  • Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe wie Zoos und botanische Gärten sollen analog den Museen und Läden wieder vollständig zugänglich werden. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden.
  • Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.

Bis zu 100 Zuschauer an Sportveranstaltungen möglich

  • Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.
  • Weitere Veranstaltungen mit maximal 15 Personen sind erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht.

Beim Sport gilt für Erwachsene: Maske auf!

  • Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen: Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden.
  • Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. In diesen Ausnahmefällen gelten strengere Abstandsvorgaben. Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird.

Hochschulen können wieder vor Ort unterrichten

  • Präsenzunterricht an Hochschulen und in Weiterbildungen Präsenzunterricht ist auch ausserhalb der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II eingeschränkt wieder möglich, also insbesondere an Hochschulen und in der Erwachsenenbildung. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.
  • Keine Quarantäne für Unternehmen für Mitarbeitende von Unternehmen, die über ein Testkonzept verfügen und der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche Testungen anbieten, entfällt bei ihrer beruflichen Tätigkeit die Kontaktquarantäne.
  • Für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen können die Heime die Maskenpflicht aufheben. Dies gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner, die von einer Covid-19 Infektion genesen sind.
  • Darüber hinaus hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass Monoklonale Antikörper-Kombinationstherapien in der Schweiz möglichst bald verfügbar sein sollen. Der Bund wird die Kosten für diese Behandlungen in einer ersten Phase bis zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherer übernehmen.
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5 Kommentare
  • Profilfoto von Wilihelm im Tell
    Wilihelm im Tell, 15.04.2021, 11:34 Uhr

    Ich hoffe es gibt die Möglichkeit, all die Öffnungsturbos und fordernden Lobbyisten-Politiker in Bern, insbesondere der Berset, persönlich und bis aufs Letzte dafür haftbar zu machen, wenn das Ganze erneut schief geht! All die Virologen und die Regierungen in all den anderen Ländern um die Schweiz herum sitzen doch nicht nur Idioten, da diese zum Schutz vor der 3. Welle an Verschärfungen denken.

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    • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
      Kasimir Pfyffer, 19.04.2021, 10:17 Uhr

      Ich teile Ihre Meinung bezüglich der Turbos. Doch Alain Berset ist zuletzt einer von diesen! Als Innenminister muss er aber die Entscheide des Gesamtbundesrates vertreten, ob es ihm nun passt oder nicht. Vermutlich sind die FDP-Marionetten in diesem Gremium einmal mehr umgefallen, weil ihre Lohnzahler (Lobbyverbände) so laut «öffnen, öffnen, ich will öffneeeen» gekräht haben.

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    Daniela Übersax, 14.04.2021, 18:12 Uhr

    Fragt sich nur, wo die Gartenbeizen hin sollen. Für die meisten Beizer wird sich das nicht rechnen, da zu wenig Platz.

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    • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
      Kasimir Pfyffer, 19.04.2021, 10:20 Uhr

      Das spielt überhaupt keine Rolle bei diesem Schmierentheater. Viele bürgerliche Politiker wollen die Hilfszahlungen einstellen, und wenn die Beizen angeblich Umsatz mit der Terrasse machen können, ist das ein grossartiger Vorwand dafür. Noch Fragen?

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  • Profilfoto von Rentner Müller
    Rentner Müller, 14.04.2021, 17:26 Uhr

    was soll der seich den Wirten mit kleinen Terrassen bringt das gar nichts mit Abstand eine Terrasse a 30 Pers, darf dann max 15 Leute haben so und wenn es Regnet dann mit Schirm Konsumieren !!! einfach Durre macht die Beizen auf ,,,einer nach dem andern geht ja pleite , und an die Jungen Denkt niemand mal wieder am Wochenende in den Club, SGV Luzern Aktion Jahresabo 300 für was soll ich den lieben langen Tag mit der Maske Rumgondeln.

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